Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

unzumutbare Härte

Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt.

Dies sind insbesondere:

a) Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX und diesen gleichgestellte Personen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten eines in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Facharztes im Original vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung und eine entsprechende Feststellung zum Grad der Behinderung in einem Vomhundertsatz ergeben. In Zweifelsfällen kann die Hochschule die Vorlage eines Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen.

b) Studierende, deren Immatrikulation zurückgenommen oder deren Exmatrikulation mit sofortiger oder mit auf das voraus gegangene Semester rückwirkender Wirkung ausgesprochen wird, soweit nicht bereits mehr als vier Wochen seit Semesterbeginn verstrichen sind

Finanzielle und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind grundsätzlich nicht geeignet, eine unzumutbare Härte zu begründen. Unterstützungsleistungen anderer Stellen sind bei bestehenden Anspruchsvoraussetzungen vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Nichtinanspruchnahme schließt eine unzumutbare Härte aus. Die fehlende Berechtigung, ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen zu können, stellt für sich genommen keinen Befreiungsgrund dar.

Vorzulegende Nachweise:

  • Antragsformular
  • im Falle von a) gültige Schwerbehindertenausweis (erhältlich beim zuständigen Versorgungsamt), Feststellungsbescheid
  • im Falle von b) Antrag auf Exmatrikulation und Rückerstattungsantrag
  • oder sonstige den Härtefall belegende Nachweise beifügen.
 
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