Studierende, die die Abschlussarbeit ihres Studiums im Ausland angefertigt haben, im Umfang eines Semesters. Die Beitragsbefreiung erfolgt in Form der Rückerstattung.
Vorzulegende Nachweise:
- Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags
- Bestätigung des Unternehmens über Anfertigung der Abschlussarbeit



