Studierende, die ihr Studium mindestens im Umfang eines Semesters im Ausland betreiben, und dort Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten erbringen, für diesen Zeitraum. Die Beitragsbefreiung erfolgt in Form der Rückerstattung.
Vorzulegende Nachweise:
- Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags
- Bestätigung der ausländischen Hochschule über den Auslandsaufenthalt von mindestens 1 Semester*) und
- neu ab WS 2010/11: die erbrachten Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten. Soweit die Bestätigung nicht im europäischen Punktesystem erstellt wurde, ist die Umrechnung ins ECTS-System bei der zuständigen Prüfungskommission zu beantragen.
*) Für Studierende die sich im Rahmen eines über das International Office organisierten Austauschprogrammes im Ausland aufhalten, ist der Nachweis über ihren Auslandsaufenthalt nicht erforderlich.
Neu ab WS 2010/11:
Wenn Sie aufgrund der im Ausland abweichender Semestereinteilungen unmittelbar im Anschluss an den Auslandsaufenthalt an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule in einem dort noch verbleibenden Teil des Semesters Lehrveranstaltungen besuchen und nach ordnungsgemäßer Anmeldung weitere Prüfungsleistungen erbringen wollen, ist dies für die Rückerstattung für den Zeitraum des im Ausland betriebenen Studiums unschädlich.



