Erstsemester und Hochschulwechsler/-innen haben die fälligen Beiträge bis spätestens 8 Tage vor dem im Zulassungsbescheid genannten Termin zu überweisen.
Bei Erstsemestern und Hochschulwechsler/-innen ist die Befreiung vom Studienbeitrag grundsätzlich nur per Rückerstattung möglich, d. h. die Bewerber/-innen müssen diesen zusammen mit dem Studentenwerkbeitrag bis spätestens 8 Tage vor dem im Zulassungsbescheid genannten Termin überweisen und bekommen ihn im Falle einer Befreiung wieder erstattet.
Befreiungsanträge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Einschreibung mit abzugeben.
Ist die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird die Immatrikulation nicht vollzogen. Zur Einschreibung legen Sie bitte den Einzahlungsbeleg des Geldinstituts bzw. einen aktuellen Kontoauszug vor.
Bankverbindung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg:
Kto.-Nr.: 3 301 190 315, BLZ: 700 500 00, Bayerische Landesbank
Kunden-Referenznummer: 7250/Bewerbernummer/121
Die Schrägstriche sind unbedingt erforderlich!
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE72 7005 0000 3301 1903 15 SWIFT/BIC: BYLADEMM



