Aufgaben
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten in den Aufgaben nach der Bayerischen Hochschulleistungsbezügeverordnung (BayHLeistBV). Vor allem bei der Vergabe besonderer Leistungsbezüge und bei Begutachtungsverfahren anlässlich der Vertrauensschutzregelung wirkt der Ältestenrat mit.
Zusammensetzung
Dem Ältestenrat gehören an:
- der Präsident,
- der Kanzler wirkt unterstützend mit,
- ständige Gäste sind Prof. Dr. Hartl (efi) und Leiter/in Abteilung Personal.
Die Mitglieder werden durch den Senat bestellt auf Vorschlag des Präsidenten.
Mitglieder
Mitglieder des Ältestenrats in der Amtszeit ab 1. Oktober 2007 sind:
- Prof. Werner Moosbauer (SW)
- Prof. Dr. Rainer Rieckeheer (IN)
- Prof. Dr. Hans Poisel (efi)
Vorsitz
Der Ältestenrat hat keinen Vorsitzenden.
Amtszeit
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Sitzungsturnus
Der Ältestenrat tagt zweimal pro Semester.



