Senat
Aufgaben
Die Aufgaben des Senats umfassen nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten. Er
- beschließt die Prüfungs- und Studienordnungen der Hochschulen,
- gibt Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen ab,
- darüber hinaus wählt er in geheimer Wahl die Vertreterinnen und Vertreter der im Hochschulrat vertretenen Mitgliedergruppen und bestellt die Mitglieder des Ältestenrats.
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich (abweichend von Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG) an unserer Hochschule wie folgt zusammen:
- zwölf Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- zwei Vertreterinnen und Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- drei Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden,
- die Frauenbeauftragte der Hochschule
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung als ständige Gäste mit beratender Funktion.
Vorsitz
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder eine dem Senat vorsitzende Person, die die Sitzungen des Senats einberuft und leitet, sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter.
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| Vorsitz |
Prof. Dr. Laila Hofmann (BW) |
| Stellvertreter |
Prof. Dr. Ulrich Teipel (VT) |
Mitglieder
Mitglieder des Senats für die Amtszeit ab 1. Oktober 2011 sind:
| Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren: |
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| Prof. Dr. Ralf Lösel |
(AC) |
| Prof. Dr. Richard Woditsch |
(AR) |
| Prof. Dr. Bruno Hauer |
(AW) |
| Prof. Dr. Harald Kipke |
(BI) |
| Prof. Michael Jostmeier |
(D) |
| Prof. Dr. Jürgen Wohlrab |
(efi) |
| Prof. Dr. Joachim Scheja |
IN |
| Prof. Dr. Berthold von Großmann |
(MB/VB) |
| Prof. Dr. Dieter Brosch |
(SW) |
| Prof. Dr. Ulrich Teipel |
(VT) |
| Prof. Dr. Wolfgang Krcmar |
(WT) |
Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: |
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| Benjamin Fuchs |
(AW) |
| Vertreterinnen und Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: |
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| Carmen Marginean |
(RZ) |
| Michael Buschbacher |
(BI) |
| Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden: |
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| Jeanette Münderlein |
(efi) |
| Christian Demmel |
(IN) |
| Lorenz Hartung |
(BI) |
Frauenbeauftragte der Hochschule kraft Gesetz:
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| Prof. Dr. Sibylle Kisro-Völker |
(BW) |
Amtszeit
Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter im Senat beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr. Die Amtszeit aller übrigen Mitglieder beträgt vier Semester.
Sitzungsturnus
Der Senat tagt viermal im Wintersemester und dreimal im Sommersemester.