Alle ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen Bachelor-Studiengang an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg studieren möchten, müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, damit sie zum Studium zugelassen werden können.
Die Bildungsnachweise des Heimatlandes müssen dem deutschen Abitur äquivalent sein. Des Weiteren müssen Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse vorgelegt werden, wie z.B. die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder andere gleichwertige Sprachnachweise. Ferner ist für die Studiengänge Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Versorgungstechnik der Nachweis einer auf das Studienfach bezogenen praktischen Tätigkeit für die Dauer von 6 Wochen vor Beginn des Studiums erforderlich.
Zusammenfassend benötigen ausländische Studienbewerber für die Zulassung zum Studium folgende Dokumente:
1) Hochschulzugangsberechtigung/Studienberechtigung > Ausnahme: Absolventen einer deutschen Auslandsschule müssen ihre Zeugnisse nicht anerkennen lassen
2) Sprachnachweis Deutsch
3) Studiengänge Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Versorgungstechnik: Nachweis über ein sechswöchiges Vorpraktikum
Wichtig: Der Bachelor-Studiengang „International Business (IB)“ hat eigene Zulassungsvoraussetzungen. Weitere Information hierzu erhalten Sie auf der Homepage www.ohm-hochschule.de/ib oder direkt über das IB-Office: BW-International-Business@ohm-hochschule.de
1) Hochschulzugangsberechtigung/Studienberechtigung
a) Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen (Zeugnisanerkennung)
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise werden grundsätzlich nur dann als Fachhochschulreife anerkannt (Berechtigung zum Studium an der Georg-Simon-Ohm Hochschule), wenn sie von der Zeugnisanerkennungsstelle bewertet wurden. Zuständig für die Anerkennung/Bewertung der Zeugnisse von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die an einer bayerischen Fachhochschule studieren möchten, ist die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Pündterplatz 5
80803 München
Tel. +49 (0)89 383849-0
Fax. +49 (0)89 383849-49
E-Mail: zastby@zast.bayern.de
www.stmuk.bayern.de/zast
Nach der Überprüfung der Heimatzeugnisse werden ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber über das Ergebnis der Zeugnisbewertung informiert und erhalten einen Bescheid von der Zeugnisanerkennungsstelle. Für die Bewerbung in NC-Studiengängen muss eine Bescheinigung über die Festsetzung der Durchschnittsnote beantragt werden, die für die Rangfolge bei der Vergabe der Studienplätze maßgebend ist.
- Entweder erhalten Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Nachweis der Qualifikation für ein Studium an den Fachhochschulen in Bayern)
oder
- Sie erhalten einen Bescheid über den Nachweis der Qualifikation für die Feststellungsprüfung (den Besuch des Studienkollegs). In diesem Fall müssen Sie die Feststellungsprüfung bestehen, bevor Sie an der Ohm-Hochschule zugelassen werden können. Diesen Studienbewerbern wird geraten, an den Vorbereitungskursen des Studienkollegs Coburg teilzunehmen > weitere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Abschnitt.
b) Bestehen der Feststellungsprüfung und Studienvorbereitung am Studienkolleg Coburg
Wenn Ihr akademischer Hintergrund und Ihre Deutschkenntnisse nicht den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen, müssen Sie eine so genannte „Feststellungsprüfung“ (FSP) ablegen und bestehen. Für die Hochschulzugangsberechtigung an Fachhochschulen des Freistaates Bayern wird die FSP am Studienkolleg Coburg durchgeführt. Das Studienkolleg Coburg bietet zur Vorbereitung auf die FSP Schwerpunktkurse an, die 2 Semester umfassen. Mit Abschluss des 2. Semesters wird am Studienkolleg die FSP abgelegt.
Auch ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die das Studienkolleg nicht besucht haben und nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen dürfen, können als „Externe“ auf Antrag zur FSP zugelassen werden. Nähere Information erteilt das Studienkolleg Coburg. Der Anmeldebogen zur Teilnahme an der FSP ist unter www.sk-coburg.de abrufbar. Wer die FSP bestanden hat, hat damit das Recht erworben, in den Fachrichtungen des besuchten Kurses ein Studium an unserer Hochschule aufzunehmen. Die Zulassungsbeschränkungen unserer Hochschule für bestimmte Studiengänge behalten dennoch ihre Gültigkeit.
Bezüglich der Anmeldung zum Vorbereitungskurs wenden Sie sich bitte direkt an das Studienkolleg Coburg:
Studienkolleg Coburg
Friedrich-Streib-Str. 2
D-96450 Coburg
Telefon: +49 (0)9561 42706-0
Fax: +49 (0)9561 42706-20
E-Mail: studienkolleg@fh-coburg.de
www.sk-coburg.de
Besondere Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der VR China, Mongolei und Vietnam:
Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der VR China, der Mongolei und Vietnam gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule. Demnach ist ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Peking, Ulan Bator bzw. Hanoi erforderlich.
Detaillierte Informationen zum Erhalt dieses Zertifikates und dem APS-Verfahren, sowie die jeweiligen Antragsformulare und Merkblätter finden Sie unter www.aps.org.cn (für chinesische Bewerber/innen), www.hanoi.diplo.de (für vietnamesische Bewerber/innen) und www.ulan-bator.diplo.de (für mongolische Bewerber/innen).
Zusätzlich finden Sie im Folgenden die Adressen der jeweiligen Botschaften:
Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2, Büro 0311
Chaoyang District, 8 Dongsanhuan Beilu
100004 Beijing, VR China
Telefon: +86 10 6590 7141
Fax: +86 10 6590 7140
Email: kuaps@163bj.com
Deutsche Botschaft in Hanoi, APS
29 Tran Phu
Quan Ba Dinh, Hanoi
Telefon: +84 4 3845 3836/7, 3843 0245/6
Fax: +84 4 3843 9969
Email:ku-101@hano.auswaertiges-amt.de
Deutsche Botschaft Ulan Bator
Straße der Vereinten Nationen
PF: 708
Telefon: 99225839
Fax. +976 11 323905
Email: aps.ulanbator@gmail.com
2) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Da die meisten Studiengänge auf Deutsch unterrichtet werden, sind sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich. Eines der folgenden Sprachzeugnisse wird für die Bewerbung zur Zulassung anerkannt:
· „Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang” DSH-Niveaustufe 2 für alle Studiengänge, Ausnahme: mindestens DSH-Niveaustufe 1 für den Studiengang Design. Die vorgeschriebene Niveaustufe muss in allen Prüfungsteilen erreicht werden.
· Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber: TestDaF –mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen, Ausnahme: für Design mindestens Niveaustufe 3 in allen Prüfungsteilen. Weitere Informationen: www.testdaf.de
· „Zentrale Oberstufenprüfung“ des Goethe-Instituts
· „Großes deutsches Sprachdiplom” des Goethe Instituts
· „Kleines deutsches Sprachdiplom” des Goethe Instituts
· „Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse” (PNDS)
· Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe-
· Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstitutes in München
· Ein abgeschlossenes Germanistikstudium in Ihrem Heimatland
· Deutsch als Muttersprache (z.B. Österreich, Liechtenstein, Südtirol, deutschsprachige Schweiz, Luxemburg)
· Deutsche Schulen im Ausland, die von Deutschland gefördert werden (falls eine Allgemeine deutsche Hochschulreife erworben wurde)
Ausnahme:
Die Kurse des Bachelor-Studienganges „International Business (IB)“ werden in den ersten drei Semestern zu 100 % auf Englisch unterrichtet, danach ungefähr zu 60 % auf Englisch und zu 40 % auf Deutsch.
Für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber sind zu Beginn nur Grundkenntnisse in Deutsch erforderlich (ca. 100 Stunden) Weitere Information zum IB-Programm erhalten Sie auf unserer Homepage www.ohm-hochschule.de/ib
DSH-Vorbereitungskurse an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen als Zulassungsvoraussetzung an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg die DSH oder eines der anerkannten Sprachzeugnisse nachweisen. Hierfür bietet unser Language Center DSH-Vorbereitungskurse an. Voraussetzung zur Teilnahme am DSH-Kurs ist die Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisanerkennung > Siehe Kapitel 1)
Die DSH-Kurse unserer Hochschule setzen ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen voraus. Deshalb ist die Teilnahme am Einstufungstest vor jedem Kursbeginn erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in Ihrem Heimatland Deutschkenntnisse mindestens der Grundstufe erwerben, bevor Sie nach Deutschland kommen.
DSH-Kursangebot am Language-Center
· Sie haben Grundstufenkenntnisse: 2 Semester bis zur DSH-Prüfung
1. Semester DSH-Grundlagenkurs B1/B2, 2. Semester DSH Prüfungskurs C1
· Sie haben Mittelstufen- bis Oberstufenkenntnisse: 1 Semester bis zur DSH-Prüfung
DSH-Prüfungskurs C1
· Bei bereits sehr guten Deutschkenntnissen können Sie sich auch ohne Vorbereitungskurs direkt für die DSH-Prüfung anmelden
Kursstart: immer Mitte März und Mitte Oktober
Zeiten: Mo – Do 9.00 – 12.30 Uhr, Fr 9.00 – 13.00 Uhr
Prüfungstermine: Mitte Februar, Mitte Juli, Mitte September
Kursgebühr: 850 € / Semester; zuzüglich Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42 €
Prüfungsgebühr: 99 € für Kursteilnehmer / 169 € für Externe
Die DSH-Kursteilnehmer werden an der Hochschule Nürnberg als solche auch eingeschrieben. Sie können sämtliche Einrichtungen der Hochschule (z.B. Rechenzentrum, Bibliothek, Cafeteria etc.) benutzen und an allen Betreuungsaktivitäten des International Office teilnehmen www.ohm-hochschule.de/io. Weitere Information zu den DSH-Kursen finden Sie unter: www.ohm-hochschule.de > Language Center.
3) Vorpraktikum
Neben den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen ist die Ableistung eines Vorpraktikums für die Studiengänge Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Versorgungstechnik notwendig. Dieses muss eine Dauer von mindestens 6 Wochen haben und in Verbindung mit dem gewählten Studienfach stehen. Berufsausbildungszeiten, Praktika oder Arbeitserfahrung im Heimatland können anerkannt werden, wenn sie in Zusammenhang mit dem gewählten Studienfach stehen. Eine Bestätigung oder ein Zeugnis des Arbeitgebers muss in der deutschen Übersetzung vorliegen und der Nachweis hierüber spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studium
Ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen Master-Studiengang an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule studieren möchten, müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
1) Abgeschlossenes Hochschulstudium > muss inhaltlich einem vergleichbaren deutschen Hochschulabschluss entsprechen
2) Sprachnachweis Deutsch > nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelor-Studium“
3) Je nach Studiengang eventuell zusätzliche Voraussetzungen > Information direkt über die Homepage der jeweiligen Fachbereiche
Wichtig:
Die Master-Studiengänge „International Marketing“ und „International Finance and Economics“ haben eigene fachliche und sprachliche Zulassungsvoraussetzungen.
Weitere Information hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage www.ohm-hochschule.de/ib oder über das IB-Office: ib-master@ohm-hochschule.de

