Visum/Arbeitserlaubnis
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes sind berechtigt, ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in jedem anderen Land innerhalb der EU zu arbeiten.
Wenn Sie ein Praktikum in einem nicht-EU-Land machen, benötigen Sie ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung. Kontaktieren Sie hierzu am besten direkt die jeweilige Botschaft des Landes in Deutschland. Eine Liste der Botschaften bzw. Konsulate finden Sie im Internet unter:
www.auswaertiges-amt.de > Auslandsvertretungen > Vertretungen fremder Staaten
Das International Office stellt gerne Bescheinigungen auf Englisch aus, falls die jeweilige Botschaft eine solche benötigt.
Besondere Hinweise für einen Visumsantrag in die USA:
Für ein Praktikum in den USA benötigen Sie ein J1-Visum, das Sie bei dem für Sie zuständigen US-Konsulat beantragen. Eine zwingende Voraussetzung, um ein J1-Visum zu erhalten, ist die Vorlage des sogenannten DS-2019 Formulars (Berechtigungszertifikat) beim US-Konsulat. Dieses Formular erhalten Sie nur von Austauschorganisationen bzw. Visumsagenturen, die vom U.S. Department of State zertifiziert sind. Für die Ausstellung des DS-2019 Formulars müssen Sie Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bedingungen für einen Visumsantrag für die USA ständig ändern können.
Folgende Organisationen können z.B. das DS-2019-Formular ausstellen:
TravelWorks: www.travelworks.de
College Council www.college-council.de
German American Chamber of Commerce California: www.j1-visum.de
German American Chamber of Commerce New York: www.gaccny.com
Krankenversicherung
Wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat Praktikum machen, so haben Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte die EHIC (European Health Insurance Card). Hiermit können Sie sich im europäischen Ausland behandeln lassen. Bei Bedarf können Sie zusätzlich eine spezielle Auslandskrankenversicherung für bestimmte Leistungen abschließen.
Wenn Sie in einem außereuropäischen Land Praktikum machen, empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich hierfür am besten bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter, wie z.B. ADAC, CareMed www.caremed-travel.com



