Was ist ECTS?
ECTS (European Credit Transfer System and Accumulation System) ist ein Projekt der Europäischen Kommission, das dazu dienen soll, die Anerkennung im Ausland erbrachter akademischer Leistungen zu erleichtern. Die Entscheidung über die Teilnahme an ECTS liegt bei den einzelnen Hochschulen bzw. Fakultäten. ECTS basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der teilnehmenden europäischen Hochschulen und kommt daher nur mit wenig Regeln aus. Feste Bestandteile von ECTS sind: ECTS-Credits, ECTS-Grades, Learning Agreement sowie das Transcript of Records.
Was sind ECTS-Credits?
ECTS-Credits stellen den Arbeitsaufwand eines Studierenden dar, der mit der jeweiligen Lehrveranstaltung verbunden ist. Die Zuordnung der Credits zu den einzelnen Veranstaltungen übernehmen die Hochschulen in Eigenregie. Ein Semester Vollzeitstudium entspricht 30 ECTS-Credits (dementsprechend sind ein Jahr 60 ECTS-Credits und ein Trimester 20 ECTS-Credits), die bei erfolgreichem Besuch von Lehrveranstaltungen vergeben werden. ECTS-Creidts können nur für Veranstaltungen vergeben werden, die Bestandteile des regulären Studiengangs sind.
Was sind ECTS-Grades?
Die Benotung der Veranstaltung erfolgt im Notenschema der jeweiligen Hochschule. Um eine Umrechnung in das Heimatnotensystem zu erleichtern, wurde ein beschreibendes ECTS-Grading-System entwickelt, das jedoch das nationale Notensystem in keinem Fall ersetzt.
ECTS Bewertung, Definition
Local grade | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
ECTS grade | A | B | C | D | F |
Wie funktioniert ECTS?
Studierende der beteiligten Hochschulen können nach Absprache mit dem ECTS-Koordinator einen Teil ihres Studiums an einer der festgelegten ECTS-Partnerhochschulen verbringen.
Sie erhalten von der Gasthochschule ein Informationspaket, das aus diesem allgemeinen Führer, dem "International Student Guide", sowie dem ECTS-Handbuch der jeweiligen Fakultät besteht. Diese Handbücher werden in Zukunft auch im Internet bereitgestellt. In diesen ist der Fachbereich sowie der Studiengang beschrieben. Darüber hinaus finden sich Angaben über die Inhalte aller angebotenen Kurse, deren Kreditpunkte, Prüfungsart etc.
Vor Abreise des Studierenden wird im "Learning Agreement" zwischen den beiden Partnerhochschulen und ihren Beauftragten genau festgelegt, welche Veranstaltungen von dem Studierenden besucht werden sollen. Änderungen während des Aufenthaltes werden mit den beiden Beauftragten besprochen. Nach Rückkehr an die Heimathochschule werden anhand des "Transcript of Records" die Studienleistungen anerkannt. Somit ist gewährleistet, dass dem Studierenden kein Zeitverlust durch den Auslandsaufenthalt entsteht.
Weitere sowie allgemeine Informationen zu ECTS finden Sie hier.
Bei fachlichen Fragen zu ECTS wenden Sie sich bitte an die ECTS-Beauftragten Ihrer Fakultät.



