Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Studieren ohne Hochschulreife

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Neu zum Wintersemester 2012: Vorkurs Mathematik und Physik für beruflich Qualifizierte. Details und Anmeldung über Frau Hegner

Der Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen ist zum Wintersemester 09/10 in Bayern wesentlich erleichtert worden. Folgendes wurde geregelt:

  • Meister

  • Bewerber, die eine besondere berufliche Fortbildungsprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgelegt haben und einen vorbereitende Lehrgang von mindestens 400 Stunden absolviert haben

  • Absolventen/innen von öffentlich oder staatlich anerkannten Fachschulen und Fachakademien; Absolventen/innen der Fachakademie für Sozialpädagogik müssen zusätzlich eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder eine gesonderte Bescheinigung vorlegen

Zugang zu allen Studiengängen der Universitäten und Fachhochschulen (keine! Fachbindung).

Ob ein beruflicher Werdegang als berufliche Fortbildungsprüfung im Sinne der Qualifiaktionsverordnung anerkannt werden kann, entscheidet die Hochschule. Ein Anhaltspunkt bietet die hier verlinkte Zuordnungsliste: Ist Ihre berufliche Fortbildungsprüfung hier enthalten, sind die Anforderungen der Qualifikationsverordnung erfüllt. Ist das nicht der Fall, nehmen Sie bitte mit der Zentralen Studienberatung oder dem Studienbüro Kontakt auf. Hinweis: Die in der Zuordnungsliste genannten Ergänzungsprüfungen sind nicht mehr erforderlich.

Für unsere Hochschule heißt das:

  • NC-Studiengänge (BWL, Soziale Arbeit, Medieninformatik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Bauingenieurwesen): Vorabquote 3%
  • Zulassungsfreie Studiengänge: keine Hürde
  • Studiengänge mit Eignungsprüfung (Architektur, Design): Die Eignungsprüfung muss bestanden werden.
  • Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (Technikjournalismus, International Business, Media-Engineering): Das Verfahren muss erfolgreich durchlaufen werden.
  • Es muss ein Beratungsgespräch mit einem Studienfachberater bis zum 30.08. eines Jahres geführt werden.

 

Bewerber, die eine mind. zweijährige Ausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigen Bundes- und Landesrecht abgeschlossen haben und danach mind. drei Jahre hauptberufliche einschlägige Berufserfahrung vorweisen können

Zugang fachgebunden (in Abhängigkeit vom beruflichen Werdegang) zu Universitäts- und Fachhochschulstudiengängen. Die Zulassung erfolgt entweder nach einem erfolgreichen Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung oder bedingt mit der Maßgabe, eine gewisse Summe von Leistungspunkten des ersten Studienjahres innerhalb von zwei Semestern zu erwerben (Probestudium).

 Für unserer Hochschule heißt das:

  • Probestudium ist bestanden, wenn min. 30 Leistungspunkte des ersten Studienjahres erworben worden sind.
  • NC-Studiengänge (BWL, Soziale Arbeit, Medieninformatik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Bauingenieurwesen): Vorabquote 2%, Probestudium
  • Zulassungsfreie Studiengänge an der GSO-Hochschule Nürnberg: Probestudium
  • Studiengänge mit Eignungsprüfung (Architektur, Design): Probestudium. Vorgeschriebene Eignungsprüfungen müssen bestanden werden.
  • Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (Media-Engineering, Technikjournalismus, International Business): Es muss eine Hochschulzugangsprüfung bestanden werden. Inhalt und Umfang dieser Prüfungen werden in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der betroffenenen Studiengänge geregelt.
  • Es muss ein Beratungsgespräch mit einem Studienfachberater bis zum 30.08. eines Jahres geführt werden.

In anderen Bundesländern bestehen ähnliche Regelungen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Hochschulen der jeweiligen Länder.

Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 05/2012

 
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