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Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Prüfungszulassung

Die Zulassung bzw. Nichtzulassung zu einer Prüfung wird durch hochschulöffentlichen Aushang an den hochschulüblichen Anschlagtafeln durch das Studienbüro alsbald nach erfolgter Prüfungsanmeldung bekannt gegeben.

Wenn Sie trotz Nichtzulassung an einer Prüfung teilnehmen, hat dies zur Folge, dass die Prüfung - unabhängig vom Ergebnis - von der zuständigen Prüfungskommission annulliert wird.  

Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen können Sie in der RaPO und APO nachlesen.

Manche Zulassungsvoraussetzungen wie Praktika, Studienarbeiten, Referate, Testate oder ähnliches werden erst während des laufenden Semesters erbracht. Deshalb ist es möglich, dass Sie in solchen Fällen die Nichtzulassung erst kurz vor der Prüfung erhalten. Ob für ein bestimmtes Fach solche Vorleistungen verlangt werden dürfen, hängt grundsätzlich davon ab, ob diese in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung beim jeweiligen Fach vorgesehen sind.

 

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