Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Verbindlichkeit

Nur in der Fakultät Wirtschaft gibt es die verbindliche Prüfungsanmeldung  (ausgenommen davon sind die Prüfungen der Schwerpunkte). In allen anderen Studiengängen gilt das Nichterscheinen als wirksamer Rücktritt.

In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen sind Rücktritte deshalb nur innerhalb der von der Prüfungskommission festgelegten und durch Aushang hochschulöffentlich bekannt gegebenen Fristen ohne Angabe von Gründen möglich. Neuanmeldungen sind während des Rücktrittszeitraumes jedoch nicht mehr möglich. Liegt kein wirksamer Rücktritt vor und Sie versäumen die Prüfung aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, erhalten Sie die Note "nicht ausreichend".

Nach Ablauf des Rücktrittszeitraumes können Sie nur zurücktreten, wenn der Rücktrittsgrund nicht von Ihnen zu vertreten ist. Die maßgeblichen Gründen legen Sie bitte rechtzeitig in einem Antrag an die Prüfungskommission dar. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

 

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