

Die Prüfungskommissionen haben folgende Aufgaben
→ Festsetzung der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen
→ Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel
→ Anrechnungen von Studienzeiten, Prüfungsleistungen, Berufs- oder Schulausbildungen
→ Entscheidung über die Folgen einer versuchten oder begangenen Täuschungshandlung
→ Entscheidung in Fragen bezüglich der Abschlussarbeit
→ Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen
→ Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen
Es ist empfehlenswert für jede/n Studierende/n, sich mit Prüfungsfragen zu befassen und in allen Zweifelsfällen die Studienfachberater zu konsultieren. Dennoch kann es immer wieder zu schwierigen Situationen kommen, die es erforderlich machen, einen Antrag an die Prüfungskommission zu stellen.
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Prüfungskommission für Ihren Studiengang zuständig ist.
| Prüfungskommission (Studiengänge) | Vorsitzender |
| PrK MF (B-MF, D-FM) | Prof. Dr. Hallwig |
| PrK D-EI (D-EI) | Prof. Dr. van Raaij |
| PrK B-EI1 (B-EI 1. St.Abschn., B-MED) | Prof. Dr. Lurz |
| PrK B-EI2 (B-EI 2. St.Abschn., B-IT) | Prof. Dr. Wackersreuther |
| PrK B-ME (B-ME) | Prof. Dr. Hopf |
| PrK M-APR (M-APR) | Prof. Dr. Ziemann |
| PrK Postgraduale u.Weiterbildungsstudiengänge (M-SY, M-SE) | Prof. Dr. Herold |