Zweck und Verfahren zur Durchführung und Themenvergabe
Die Masterarbeit ist eine vom Studenten selbständig anzufertigende, wissenschaftliche Arbeit in Form eines anwendungsbezogenen Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekts. Themen werden von den Professoren der Fakultät ausgegeben.
Die Masterarbeit kann mit Zustimmung der Prüfungskommission in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule ausgeführt werden, wenn sie dort durch einen Prüfer der Hochschule ausreichend betreut werden kann. Der Kandidat kann im Rahmen der Pflicht- und Wahlpflichtfächer seines Studienganges Themenwünsche äußern.
Ausgabe des Themas
Die Masterarbeit wird von dem von der Prüfungskommission bestellten Aufgabensteller ausgegeben und von ihm oder einem anderen Prüfer betreut.
Voraussetzung für die Ausgabe der Masterarbeit sind 45 Leistungspunkte, davon mindestens 18 Leistungspunkte in den Fächern Nrn. 1 bis 5 des Studienplans. Die Prüfungskommission kann aus besonderen Gründen im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen.
Wurde die Masterarbeit bis zu Beginn des 3. Semesters nicht ausgegeben, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission die Ausgabe der Masterarbeit veranlassen.
Die Ausgabe des Themas ist mittels Formblatt durch den Aufgabensteller dem Prüfungsamt mitzuteilen. Aufgabensteller ist grundsätzlich der Betreuer der Hochschule!
Das Formblatt hat mindestens zu enthalten: Namen des Kandidaten, des Aufgabenstellers und des Zweitzensors sowie deren Unterschriften, Thema der Masterarbeit, Tag der Ausgabe des Themas und Abgabetermin.
Weitere Informationen und Formulare auf den Seiten des Studienbüros
Ein Thema kann zur gleichzeitigen gemeinsamen Bearbeitung auch an mehrere Kandidaten ausgegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die individuelle Leistung eines jeden Kandidaten für sich erkennbar ist und als Einzelleistung getrennt bewertet werden kann.
Jeder Kandidat muss den von ihm erstellten Teil der Arbeit kennzeichnen und hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Abgabe
Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit muss den Umfang des Themas angemessen sein; sie darf 6 Monate nicht überschreiten.
Bewertung
Eine Masterarbeit wird mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn sie nicht fristgerecht abgeliefert wird.


