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Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Nachweis der Krankenversicherung

Das Meldeverfahren für die studentische Krankenversicherung sieht vor, dass die Studierenden zu Beginn des Studiums eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, die für die versicherten Studierenden aus drei Teilen besteht:

  1. Bestätigung über den Versichertenstatus,
  2. Meldeformular über die Einschreibung, das von der Hochschule sofort an die Versicherung zurückgesandt wird,
  3. Meldeformular über das Ende der Mitgliedschaft an der Hochschule. Dieser Teil wird zum Akt genommen und vom Studienbüro an die Versicherung zurückgesandt, wenn das Studium beendet ist bzw. abgebrochen wird.

Ohne diese 3-teilige Versicherungsbescheinigung ist die Einschreibung an der Hochschule nicht möglich !

Versicherungspflichtige Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die privat versichert sind, müssen sich von der Versicherungspflicht der Studenten befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist an die gesetzliche Krankenkasse zu stellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestand, im Übrigen an eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht zuständig wäre oder gewählt werden könnte. Bestätigungen über das Bestehen einer Versicherung durch ein privates Versicherungsunternehmen dürfen nicht anerkannt werden.

Dauerbescheinigungen und die Versicherungskarte können aus Gründen einer eindeutigen Feststellung des Versichertenstatus nicht akzeptiert werden.

Die Versicherungsbescheinigung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Krankenkasse.

Für die Rückmeldung zu den folgenden Semestern wird dann keine Versicherungsbescheinigung mehr benötigt.

Studierende, die während ihres Studiums die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, haben dies der Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Zugleich ist eine Versicherungsbescheinigung von der neu gewählten Krankenkasse dem Studienbüro vorzulegen.

 

 

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