Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Befreiung auf Antrag

von der Beitragspflicht werden auf Antrag befreit

1. Studierende mit Kind

2. Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erhalten.

3. 2-Kind-Regelung

4. Ausländische Studierende

5. Studierende, für die die Erhebung eine unzumutbare Härte darstellen würde

 

Hinweis zu ausländischen Urkunden

Ausländische Studierende haben gleichwertige Urkunden der zuständigen Heimatbehörden im Original vorzulegen. Außerdem ist eine schriftliche Übersetzung der Urkunden durch einen in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer vorzulegen.

 

     

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