Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Studierende mit Kind

Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist.

Vorzulegende Nachweise (bei Erstantrag):

  • Antragsformular
  • Auszug aus dem Familienbuch, oder die Geburtsurkunde oder die Adoptionsurkunde oder der Pflegekindnachweis in Kopie
  • und aktuelle Haushaltsbescheinigung(Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass der/die Studierende und das Kind im gleichen Haushalt leben )
  • Wenn das Kind nicht mit dem/der Studierenden in einem Haushalt lebt ist eine Befreiung nur möglich, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ggf. bitte eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
  • Im Falle der Betreuung eines behinderten Kindes bitte den gültigen Schwerbehindertenausweis des Kindes vorlegen (erhältlich beim zuständigen Versorgungsamt).

Vorzulegende Nachweise (bei Folgeantrag):

  • Antragsformular
  • aktuelle Haushaltsbescheinigung für den/die Studierende/n und das Kind
 

no news in this list.