Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist.
Vorzulegende Nachweise (bei Erstantrag):
- Antragsformular
- Auszug aus dem Familienbuch, oder die Geburtsurkunde oder die Adoptionsurkunde oder der Pflegekindnachweis in Kopie
- und aktuelle Haushaltsbescheinigung(Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass der/die Studierende und das Kind im gleichen Haushalt leben )
- Wenn das Kind nicht mit dem/der Studierenden in einem Haushalt lebt ist eine Befreiung nur möglich, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ggf. bitte eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
- Im Falle der Betreuung eines behinderten Kindes bitte den gültigen Schwerbehindertenausweis des Kindes vorlegen (erhältlich beim zuständigen Versorgungsamt).
Vorzulegende Nachweise (bei Folgeantrag):
- Antragsformular
- aktuelle Haushaltsbescheinigung für den/die Studierende/n und das Kind

