Studierende, die die in dem von ihnen betriebenen Studiengang erforderliche Abschlussarbeit bereits zur Bewertung abgegeben haben und keine weiteren Studien- und Prüfungsleistungen mehr erbringen müssen, und lediglich das Ergebnis der Abschlussarbeit noch nicht festgestellt ist, für das dem Abgabezeitpunkt folgende Semester, für das sich die Studierenden bis zur Feststellung des Ergebnisses der Abschlussarbeit zurückgemeldet und keine weiteren sonstigen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben.
Vorzulegende Nachweise:
Befreiungsantrag
(bitte zunächst bei Ihrer zuständigen SachbearbeiterIn abgeben. Nach Überprüfung, ob tatsächlich alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, wird der Antrag hausintern weitergeleitet.)

