Die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg hat in ihrer Satzung zur Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen u.a. vorgesehen, dass für einzelne Semester die Studienverpflichtung auf die Hälfte reduziert werden kann. Dies hat zur Folge, dass für diesen Zeitraum nur der halbe Studienbeitrag erhoben wird.
Dieses Modell der flexibilisierten Studienzeit soll Studierenden helfen, auf unvorhergesehene Entwicklungen und Lebenslagen zu reagieren, ohne ihr Studium vollständig unterbrechen oder gar abbrechen zu müssen. Wegen dieses Ausnahmecharakters wird den Studierenden dringend empfohlen, die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme des Modells unter Berücksichtigung ihrer gesamten Studienplanung zu überprüfen.
Voraussetzung für eine semesterweise Reduzierung der Studienverpflichtung auf die Hälfte ist, dass zwischen dem/der Studierenden und dem zuständigen Studienfachberater oder der zuständigen Studienfachberaterin spätestens zu Beginn des betreffenden Semesters ein Ausbildungsplan festgelegt worden ist. Eine Verpflichtung der Fakultäten, ihre Lehrveranstaltungen in jedem Semester anzubieten, resultiert hieraus nicht.
Möchte ein Studierender oder eine Studierende das Modell der flexibilisierten Studienzeit wahrnehmen, hat er bzw. sie das Formular für die hälftige Befreiung von Studienbeiträgen auszufüllen und mit dem/der zuständigen Studienfachberater/-in einen Gesprächstermin zur Festlegung des Ausbildungsplanes zu vereinbaren.
Achtung: Es ist keine Beratung durch die/den Studienfachberater/in erforderlich, wenn von der gesamten Studienleistung nur noch 15 Leistungspunkte bzw. nur noch die Abschlussarbeit (wenn diese mit höchsten 15 Leistungspunkten bewertet ist) zu erbringen sind.
Der Ausbildungsplan darf höchstens Leistungen im Umfang von 15 möglichen Leistungspunkten umfassen, einschließlich evtl. abzuleistender Wiederholungsprüfungen. Für Teilleistungen gelten die auf sie entfallenden Leistungspunkte. Die zulässige Höchstzahl richtet sich nach den im Ausbildungsplan festgelegten Prüfungsleistungen und ist nicht von deren Bestehen abhängig.
Von weiteren Prüfungen ist der/die Studierende in diesem Semester ausgeschlossen.
Die Punkte der Abschlussarbeit zählen nur in dem Semester in dem die Arbeit angemeldet wird. Beispiel: Sie melden im WS 20/11 Ihre Abschlussarbeit (welche 22 Leistungspunkte umfasst) an, Abgabetermin ist im SS 2011. Außerdem möchten Sie im WS 2010/11 weitere Prüfungsleistungen im Umfang von 15 Leistungspunkten ablegen. In diesem Fall könnten Sie erst im SS 2011 die flexibilisierte Studienzeit in Anspruch nehmen. Im WS 2010/11 ist es nicht möglich, da hier die 22 Leistungspunkte der Abschlussarbeit zählen.
Die Regelstudienzeit sowie die geltenden Fristenregelungen bleiben unberührt. Das betreffende Semester zählt als ganzes Studiensemester. Die Verpflichtung in den Bachelorstudiengängen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz zur Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bis zum Ende des zweiten Semesters bleibt bestehen.
Bei erfolgter Festlegung auf das flexibilisierte Teilzeitmodell ist für dieses Studiensemester eine Rückkehr zum Vollzeitstudium nicht mehr möglich.
Die Erklärung zur hälftigen Befreiung vom Studienbeitrag ist von dem/der Studierenden zu unterschreiben und für das Wintersemester bis zum 31.10. und für das Sommersemester bis zum 15.04. des jeweiligen Jahres im Studienbüro der Hochschule vorzulegen.
Die hälftige Befreiung wird berücksichtigt, sobald die entsprechende Erklärung im Studienbüro vorliegt.
Formular für die hälftige Befreiung von Studienbeiträgen

