1. Formulare
Für die Beantragung der Befreiung für zukünftige Semester bitte den Befreiungsantrag (erfordert Acrobat Reader 7+) am Rechner ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit den geforderten Nachweisen an das Studienbüro z. H. Frau Hirschmann bzw. Frau Liebel senden. Bitte beachten Sie unbedingt die Antragsfristen (s.2.)!
Die Befreiung von der Zahlung des Studienbeitrags ist für jedes Semester neu zu beantragen!
Bei Befreiungsanträgen wegen Kindergeldbezugs der Eltern bitte zusätzlich die Erklärung zum Kindergeld vorlegen.
Für die rückwirkende Erstattung wie z.B. bei der Befreiung wegen Auslandssemester bitte nur den Rückerstattungsantrag ausfüllen.
Weitere Gründe für die Rückerstattung.
2. Antragsfristen
- Befreiungsanträge werden für das laufende Semester nur berücksichtigt, wenn sie bei der Hochschule bis zum 31.Oktober (für das Wintersemester) bzw. 15. April (für das Sommersemester) eingegangen sind.
- Befreiungsanträge für zukünftige Semester können bereits einen Monat nach Beginn des vorangegangenen Semesters gestellt werden. Nachweise für den Befreiungsgrund müssen aktuell sein, z.B. wenn Sie den Antrag für das WS 2011/12 ab 15.04.2011 stellen, darf die Kindergeldbescheinigung nicht älter als April 2011 sein!
- Verspätet gestellte Anträge führen zur Ablehnung, es sei denn die Studierenden weisen nach, dass die Umstände von ihnen nicht zu vertreten sind. Ein Befreiungsantrag hat hinsichtlich der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung.
- Eine Befreiung ist grundsätzlich abzulehnen, wenn die notwendigen Unterlagen (Nachweise für den Befreiungsgrund) nicht mit dem Antrag bzw. innerhalb einer von der Hochschule genannten Frist vorgelegt werden.
- Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der Georg-Simon-Ohm-Hochschule.
- Die Bescheide über eine Beitragsbefreiung werden per E-mail an die Studierenden versendet.
Um unnötige Rücküberweisungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Antrag sobald als möglich zu stellen, damit die Befreiung vor Fälligkeit des Beitrages berücksichtigt werden kann. Wenn Sie bis zur Fälligkeit des Beitrages noch keinen Bescheid von uns bekommen haben, müssen Sie diesen zunächst - neben dem Studentenwerkbeitrag - leisten.
Beispiel:
Im Falle einer Überweisung: Wenn Sie bis 07.02.11 keinen Bescheid bezüglich der Befreiung erhalten haben, müssen Sie zunächst - neben dem Studentenwerkbeitrag - auch den Studienbeitrag überweisen. Im Falle einer Befreiung wird Ihnen der Studienbeitrag erstattet. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren: Vom Konto der Studierenden die bis zum 11.02.11 keinen Bescheid bezüglich der Befreiung erhalten haben, wird zunächst - neben anderen Beiträgen - auch der Studienbeitrag abgebucht. Im Falle einer Befreiung wird ihnen der Studienbeitrag erstattet.
3. Rücküberweisung
- Die Rücküberweisung erfolgt auf das im Befreiungs- bzw. Rückerstattungsantrag angegebene Konto.
- Wurde der Studienbeitrag durch ein Kreditinstitut auf Darlehensbasis beglichen, so erfolgt die Rückerstattung ausnahmslos an das Kreditinstitut.



