1. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags wegen Auslandssemester
2. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags wegen Ableistung des praktischen Studiensemesters
(bitte nur ausfüllen, wenn Sie den Studienbeitrag für das kommende Semester bereits gezahlt haben und erst später Ihren Praktikumsvertrag im Studienbüro abgeben konnten. Beispiel: Sie haben am 30.07.10 den Studienbeitrag für das WS 2010/11 bezahlt und konnten Ihren Vertrag erst am 30.09.10 im Studienbüro abgeben)
3. Antrag auf Rückerstattung wegen Beurlaubung
Der Urlaubsantrag selbst muss für das Sommersemester bis spätestens 15.04. und für das Wintersemester bis spätestens 31.10. eines Jahres gestellt werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung und Genehmigung der Beurlaubung (i.d.R. bis zum Ende der Rückmeldezeit für das kommende Semester) werden Sie automatisch vom Studienbeitrag befreit. Haben Sie den Studienbeitrag bereits gezahlt, geben Sie bitte Ihre Bankverbindung im Urlaubsantrag an, damit wir den Beitrag zurücküberweisen können.
4. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags wegen Erhalt eines Bayerischen Studienbeitragsdarlehens
(bitte nur ausfüllen, wenn Sie einen Antrag auf ein Bayerisches Studienbeitragsdarlehen gestellt haben und den Studienbeitrag aber bereits vorher selbst bezahlt haben. Beispiel: Sie haben am 30.07.11 den Studienbeitrag für das WS 2010/11 bezahlt. Am 30.09.11 haben Sie einen Antrag auf ein Bay. Studienbeitragsdarlehen gestellt)
5. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags wegen Exmatrikulation
(bitte nur ausfüllen, wenn Sie den Studienbeitrag für das kommende Semester bereits gezahlt haben und Sie sich spätestens vier Wochen nach Beginn des neuen Semesters, d.h. im Wintersemester bis spätestens 30.10., im Sommersemester bis spätestens 15.04., exmatrikuliert haben bzw. wurden oder die Immatrikulation zurückgenommen wurde.



