Die ProfessorInnen und Lehrbeauftragten der steuerrechtlichen Schwerpunkte im Bachelor- und im Masterstudiengang verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung. Der Kontakt zu renommierten Wirtschafts- und Beratungsunternehmen in der Metropolregion Nürnberg, die auch stark international ausgerichtet sind, bietet den Studierenden einen sehr guten Einblick in diese Branche. Die Studienschwerpunkte bieten eine qualifizierte, praxisorientierte steuerrechtliche Ausbildung und eine solide Basis für die Weiterbildung zum(r) SteuerberaterIn oder WirtschaftsprüferIn.
Absolventen haben beste Berufsaussichten in Wirtschaftsunternehmen, in Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien einzusteigen. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich auch in der Unternehmensberatung oder in Steuer- und Rechtsabteilungen von Unternehmen. Fundierte Kenntnisse im Steuerrecht sind auch bei der Ausführung von leitenden Tätigkeiten sehr hilfreich.
Aufbauend auf die steuerrechtlichen Schwerpunkte des Bachelor-Studiums bietet die GSO-Hochschule im Rahmen des Masterstudienganges Betriebswirtschaft einen Schwerpunkt "Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung" an. Mehr Informationen finden Sie hierzu unter der Schwerpunktbeschreibung zum Master. Der Abschluss als Master qualifiziert für höhere Managementaufgaben und für wissenschaftliche Tätigkeiten.
Prüfungsvoraussetzungen zum(r) SteuerberaterIn:
Die Zulassung zum Steuerberater-Examen nach einem Bachelor-Studium setzt gem. § 36 I S. 2 StBerG eine praktische Tätigkeit von 3 Jahren voraus.
Die praktische Tätigkeit bei einem Master-Studium verkürzt sich um 1 Jahr auf insgesamt 2 Jahre, da die Studienzeiten beider Studiengänge gem. § 36 I S. 3 StBerG zusammengezählt werden.
Die Steuerberaterprüfung findet einmal im Jahr (Anfang Oktober) statt, so dass die Studiendauer fast mit der Zeitersparnis durch das Master-Studium kompensiert werden kann.
Prüfungsvoraussetzungen zum(r) WirtschaftsprüferIn:
Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen nach einer Hochschulausbildung mit einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern setzt gem. § 9 I S. 3 WPO eine praktische Tätigkeit von 4 Jahren voraus.
Durch ein zusätzliches Master-Studium verkürzt sich die praktische Tätigkeit um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre, da die Gesamtregelstudienzeit der Hochschulausbildung 8 Semester übersteigt.






