Bachelor
Zielsetzung der beiden steuerrechtlichen Studienschwerpunkte Unternehmensbesteuerung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist es, den Studierenden eine qualifizierte, praxisorientierte Ausbildung bei verkürzter Studienzeit zu ermöglichen. In den beiden Schwerpunkten besteht ein differenziertes, praxisorientiertes Lehrangebot an nationalen und internationalen steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen.
Den Studierenden werden Kenntnisse der wichtigen deutschen Steuergesetze, der Bilanzpolitik, des Bilanzsteuerrechts, des Internationalen Steuerrechts sowie der Rechtsformenwahl vermittelt. Das hierbei erworbene steuerrechtliche Wissen wird durch die anwendungsbezogenen Fallstudien erweitert und vertieft. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, mit Hilfe der Gesetze selbständig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzuleiten. In den Übungen werden durch komplexe Fragestellungen analytische Fähigkeiten vermittelt.
Während der Studienschwerpunkt Unternehmensbesteuerung Grundlagen des deutschen und Internationalen Steuerrechts vermittelt, bietet der Studienschwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine weitergreifende Spezialisierung im Bereich der Unternehmensbesteuerung an. Beide Schwerpunkte können unabhängig voneinander und auch während eines Semester parallel besucht werden.
Diplom
Schwerpunkt: Unternehmensbesteuerung im Diplomstudiengang Betriebswirtschaft. Im Grundstudium werden die Grundlagen der Betrieblichen Steuern und der Bilanzpolitik vermittelt. Im Hauptstudium wird die vertiefende Rechtsnormenlehre erweitert um die betriebswirtschaftliche Steuerwirkungs- und Steuerplanungslehre. Der Diplomstudiengang wird aufgrund der neuen Bachelor- und Master-Abschlüsse nicht mehr angeboten.






