Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg
Fakultät Sozialwissenschaften

Informationen zum Auslandspraktikum

Wer einen Praktikumsaufenthalt im Ausland anstrebt, hat in der Regel mit einer längeren Vorlaufzeit zu rechnen.

Im Ausland absolviert werden können:

  • die studienbegleitend abzuleistende Praktikumsphase von insgesamt 16 Tagen (128 Stunden) im Rahmen des Moduls 3.1. Theorie-Praxis-Transfer oder
  • die 22 Wochen (704 Stunden) dauernde Praxisphase im Modul 3.2 Praktisches Studiensemester.

Grundlegende Informationen

Allgemeine Informationen rund um die Praktika bietet Teil H der Broschüre „Kleiner Kompass zu den Praxismodulen“. Diese ist für alle Studierenden kostenlos im Studiensekretariat erhältlich.

Der Kompass enthält:

1. Suche von Praktikumsstellen

Einige Praktikumsstellen, die in zurückliegenden Jahren durch Studierende unserer Fakultät genutzt und als empfehlenswert eingestuft wurden, können Sie über unsere Praktikumsstellendatenbank finden. Ansonsten sind Sie frei, neue Praktikumsstellen weltweit zu aufzutun, Kontakt zu knüpfen und die entsprechenden Formalitäten zur Genehmigung durch die Fakultät (siehe unten) einzuleiten.

Wichtig ist vor allem die frühzeitige Planung und Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnern innerhalb und außerhalb der Fakultät. Zur optimalen Planung empfiehlt die Fakultät mit ersten Vorbereitungen ca. ein Jahr vor Beginn des geplanten Praktikums zu starten. Eine Übersicht über die anstehenden Planungsschritte finden Sie hier.

2. Kontakt zum Auslandsbeauftragten

Innerhalb der Fakultät ist die erste zentrale Anlaufstelle der Auslandsbeauftragte Prof. Dr. Horst Unbehaun. Dieser bietet jedes Semester ein Mal pro Monat eine Auslandssprechstunde an. Die aktuellen Termine der Auslandssprechstunde, werden zu Beginn eines jeden Semesters bekannt gegeben und hängen vor dem Büro (L328) des Auslandsbeauftragten aus. Bitte denken Sie daran, sich bei Interesse rechtzeitig im Sekretariat dafür anzumelden. Der Auslandsbeauftragte händigt Ihnen auch ein ausführliches Informationsblatt zum Auslandspraktikum aus.

Durch den Auslandsbeauftragten werden Sie bei einem gemeinsamen Treffen (in der Regel am Ende der Prüfungszeit eines Semesters) auf Ihr Auslandspraktikum vorbereitet, wobei aus dem Ausland zurückgekehrte Studierende Sie auch an deren Erfahrungen teilhaben lassen.

Alle für das Auslandspraktikum erforderlichen Formulare und zentralen Informationen zum Praktikum sind auf Englisch verfügbar. Dazu zählen für das Praktische Studiensemester:

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie neben den Formularen der Fakultät auch Formulare des Studienbüros benötigen. Diese sind auf den Webseiten des Studienbüros verfügbar und beinhalten:

  • den Ausbildungsvertrag (auch auf Englisch)
  • das Deckblatt des Praktikumsberichts (auch auf Englisch)

3. Prüfung und Genehmigung der Praktikumsstelle

Der Praktikumsbeauftragte Michael Helmbrecht prüft in jedem Fall, ob eine Praktikumsstelle im Ausland den Erfordernissen (siehe die Regelungen im Praxiskompass) entspricht und genehmigt diese gegebenenfalls. An ihn leiten Sie daher bitte das Anmeldeformular inkl. Rahmenausbildungsplan sowie – nach Genehmigung der Praktikumsstelle durch ihn – den Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung weiter.

4. Kontakt zum International Office

Eine weitere zentrale Anlaufstelle innerhalb der Hochschule ist das International Office (IO). Es befindet sich im 3. Stock des Gebäudes, in dem das Studienbüro der Hochschule untergebracht ist (Villa I). Das International Office bietet folgende Hilfestellungen an:

  • Beratung bezüglich allgemeiner Planungsfragen und Förderprogramme
  • Stellenangebote (falls vorhanden)
  • Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen
  • Schriftliche Informationen zu Auslandspraktika
    (Inforaum geöffnet jeden Donnerstag vom 13.30 bis 15.30 Uhr).

Ansprechpartnerin im International Office:

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen des International Office finden Sie hier.  

5. Weitere Fördermöglichkeiten

Darüber hinaus finden Sie einige Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten in der Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“.

Weitere Informationen zu Finanzierungshilfen finden Sie insbesondere unter:

6. Regelungen bezogen auf das Praxisseminar

Bitte beachten Sie zudem, dass die praxisbegleitende Lehrveranstaltung (Praxisseminar) im Falle eines Auslandspraktikums erlassen wird. Dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis (Praktikumsbericht und mündliche Prüfung). Diese müssen nach dem Praktikum erbracht werden. Falls Sie im Anschluss an das Praktikum nicht rechtzeitig zum Termin der mündlichen Prüfung im selben Semester wieder an der Hochschule sind, können Sie diese in dem auf das praktische Studiensemester folgenden Semester ablegen. Die Betreuung von Studierenden, die ihr Praxissemester im Ausland absolviert haben, übernimmt der Auslandsbeauftragte Prof. Dr. Unbehaun.

Hinweise zur Erstellung des Praktikumsberichts für im Ausland erbrachte Praxissemester finden Sie hier.

7. Verbuchung von ECTS-Punkten für das Praktische Studiensemester

Bitte beachten Sie zudem, dass seit dem Wintersemester 2010/2011 eine geänderte Verbuchung der ECTS-Punkte für das Modul 3.2 (Praktisches Studiensemester) vorgenommen wird, um zu vermeiden, dass Studierenden, die ihr Praxissemester im Ausland absolvieren, erst verspätet die Punkte für das Modul gutgeschrieben werden und so bspw. für den BAFöG-Bezug erforderliche Punkte fehlen. Laut Studienprüfungsordnung besteht das Modul 3.2. aus zwei Studienleistungen und insgesamt drei Prüfungsleistungen: die Studienleistung Praxiseinsatz (704 Std.), d.h. Prüfungsleistung praktP = 25 ECTS-Punkte; die Studienleistung Praxisseminar, d.h. Prüfungsleistung PStA u. mdlP (15min) = 5 ECTS-Punkte. Studierende, die ihr Praxissemester mit Erfolg im Ausland abgeleistet haben (Nachweis durch entsprechendes Formular) und die mündliche Prüfung im Semester nach dem Auslandsaufenthalt absolvieren, erhalten 25 ECTS Punkte für das im Ausland erbrachte Semester sofort und lediglich die 5 ECTS-Punkte für die mündliche Prüfung „zeitverzögert“ nach deren erfolgreichen Bestehen.

Abschließend möchten wir Sie seitens der Fakultät dringend darum bitten, sich umfassend beim Auswärtigen Amt über die Sicherheitslage in Ihrem Zielland, eventuelle Einreisestimmungen (Visum) aber auch über Vorsorgeimpfungen zu informieren. Informationen dazu finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.

Denken Sie bitte auch an einen umfassenden Versicherungsschutz. Je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort gelten für das Auslandsstudium besondere Versicherungsbedingungen. Daher sollte an eine Absicherung gegen verschiedene Risiken durch folgende Versicherungen gedacht werden:

  • Absicherung gegen Unfälle durch eine Unfallversicherung
  • Absicherung gegen Haftungsrisiken durch eine Haftpflichtversicherung
  • Absicherung gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung