Über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungsnachweisen entscheidet grundsätzlich die Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät.
Als künftige/r Austauschstudent/in sollten Sie bereits vor Antritt Ihres Auslandsstudiums mit dem/der zuständigen akademischen Koordinator/in sowie mit der Prüfungskommission Ihrer Fakultät an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg besprechen, welche der von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.
Bitte beachten Sie, dass Bestimmungen der Prüfungsordnung bezüglich etwaiger Fristen ebenfalls unbedingt vor Antritt des Auslandsaufenthalts zu klären sind. Das International Office übernimmt keinerlei Haftung für Ihnen durch Nichtbeachtung entstehende Nachteile.
Studierenden, die im Rahmen des ERASMUS Programms im Ausland sind, soll das Learning Agreement Orientierung zur Kurswahl und eine größtmögliche Sicherheit für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geben. Das Learning Agreement lassen Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt sowohl vom zuständigen akademischen Koordinator bzw. von der Prüfungskommission Ihrer Fakultät als auch vom International Office abzeichnen. Änderungen sind in den ersten Wochen des Auslandssemesters nach Rücksprache mit dem akademischen Koordinator bzw. der Prüfungskommission jedoch noch möglich.

Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg


