Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Umfang, zeitliche Lage, Art und Inhalt

Der Umfang des praktischen Studiensemesters einschließlich der Praxis begleitenden Lehrveranstaltungen ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Während der Vertragsdauer steht Ihnen kein Erholungsurlaub zu. Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen. Die tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach der üblichen Arbeitszeit (i. d. R. 8 Std.) der Ausbildungsstelle.


Mit dem praktischen Studiensemester bzw. Auslandssemester darf grundsätzlich frühestens nach Ende der Prüfungszeit des vorangehenden theoretischen Semesters

  • ab 1. August (Wintersemester) bzw. 15. Februar (Sommersemester)

begonnen werden. Spätester Beginn sollte Anfang Oktober bzw. Mitte März sein.

Diese zeitliche Regelung gilt nicht, wenn

  • das praktische Studiensemester unmittelbar im Anschluss an ein an einer ausländischen Hochschule verbrachten Semester abgeleistet wird. Ein früherer Beginn ist dann mit Zustimmung des/der Praktikantenbeauftragten möglich.
  • ein Auslandssemester unmittelbar im Anschluss an ein praktisches Studiensemester abgeleistet wird. Ein früherer Beginn ist dann mit Zustimmung des/der Auslandsbeauftragten möglich.


Die Praxis begleitenden Lehrveranstaltungen werden als Studientage i. d. R. am Freitag abgehalten.

Ausnahmen:
In den Studiengängen Angewandte Chemie, Design, Verfahrenstechnik und Werkstofftechnik werden wegen der z. T. weit entfernten Ausbildungsstellen Blockveranstaltungen zu Beginn und/oder am Ende der praktischen Studiensemester durchgeführt. Die genauen Termine gibt die Fakultät durch Aushang bekannt.

Studierende, die nicht zum Eintritt in praktische Studiensemester berechtigt sind, dürfen auch nicht an Praxis begleitenden Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen teilnehmen.

Ausbildungsziele und -inhalte der praktischen Studiensemester sind in den Ausbildungsplänen der jeweiligen Studiengänge festgelegt.