In den Bachelorstudiengängen Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Versorungstechnik ist die Ableistung eines Vorpraktikums Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme zum Studium.
Eine einschlägige berufliche Vorbildung bzw. eine entsprechende fachpraktische Ausbildung der Fach- und Berufsoberschulen (Technik) wird angerechnet.
Bauingenieurwesen:
Das Vorpraktikum kann bei allen Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes (= z.B. Maurer, Betonbauer, Stahlbauer, Zimmerer, Baumaschinist, Betonstraßenbauer, Schwarzstraßenbauer, Brunnenbauer, Rohrleitungsbauer) absolviert werden. Inhalt des Praktikums ist das Kennenlernen der wichtigsten Baustoffe, Geräte und praktischen Tätigkeiten, das heißt handwerkliche Mitarbeit bei diesen Tätigkeiten.
Das Vorpraktikum kann nicht in Ingenieur- oder Architekturbüros, bzw. Ämtern abgeleistet werden!
- Richtlinien für die Durchführung (einschl. Vordrucke für Berichte und Bestätigung)
- (Bau)Ausbildungsberufe, die auf das Vorpraktikum angerechnet werden
Maschinenbau:
Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums von mindestens 12 Wochen Dauer, wovon mindestens sechs Wochen bis zur Aufnahme des Studiums absolviert sein müssen. Höchstens sechs Wochen können bis zum Ende des zweiten Fachsemesters absolviert werden.
Versorgungstechnik:
wie Maschinenbau

