Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

BAföG Weiterförderung

Im ersten Studiengang (i.d.R. mit dem Abschluss als Bachelor) wird Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester (= Zeitsemester) an nur gewährt, wenn Sie zum Ende des vierten Fachsemesters (2 Jahre nach Studienbeginn) die „üblichen Leistungen“ nachweisen. Das entsprechende Formular zur Bescheinigung nach § 48 BAföG erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung im Mensagebäude auf der Insel Schütt.

Sie tragen die Kopfdaten und Ihre Förderungsnummer ein und übermitteln den ausgefüllten Antrag an das Studienbüro. Der Antrag wird vom Studienbüro bearbeitet und direkt an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg gesandt.

Als wichtigstes Kriterium für eine positive Verbescheidung gilt, dass Sie bis zum Ende des vierten Fachsemes­ters die Leistungen bis zum dritten Studiensemester (=Studienfortschritt nach dem Studienplan) erbracht haben (i.d.R. 85 ECTS-Punkte). Anrechnungen von Prüfungsleistungen und Studienzeiten aus anderen Studiengängen, bzw. Hochschulen oder Erlasse von Praxiszeiten müssen dabei berücksichtigt werden.

Muss Ihr Antrag negativ beurteilt werden, wird Ihr BAföG zunächst eingestellt, Sie haben aber die Möglichkeit der erneuten Antragstellung auf Weiterförderung.

Die Weiterförderung kann positiv beurteilt werden, wenn Sie bis zum Ende des

  •         fünften Fachsemesters i.d.R. mind. 105 ECTS-Punkte
  •         sechsten Fachsemesters i.d.R. mind. 125 ECTS- Punkte

erzielt haben.

 

Stand: 02/2011