Beitragspflicht besteht nicht für
1. Studierende, die vom Studium beurlaubt sind.
2. Studierende, die ein praktisches Studiensemester ableisten
3. Studierende im "Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen" (DSH)
4. TeilnehmerInnen, die im speziellen Überbrückungsangebotes im SS 2011 immatrikuliert sind