Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Die besten 10 % der AbsolventInnen

Studierende, die in Diplom- oder Bachelorstudiengängen mindestens vier Semester lang, in Masterstudiengängen mindestens drei Semester lang an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg immatrikuliert waren, ihr Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen haben und zu den besten 10 % ihrer Prüfungskohorte in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Beiträge. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit um nicht mehr als ein Semester und im Übrigen identischen Voraussetzungen wird eine hälftige Befreiung gewährt.

Der Antrag auf Befreiung ist spätestens 1 Jahr nach erfolgreicher Abschlussprüfung im Studienbüro zu stellen.

Ermittlung der Prüfungskohorte:

a) Maßgeblicher Vergleichszeitraum ist das Studienjahr (1.10. - 30.9.).
b) Befreit werden können die besten 10 % der Studierenden des jeweiligen Studienganges, d. h. gleiches Ausbildungsziel, gleicher Abschluss. Unerheblich ist es, wenn es mehrere parallel geltende Studien- und Prüfungsordnungen gibt.
c) Stichtag für die Ermittlung der Prüfungsbesten ist jeweils der 30.09. des Jahres.
d) Die Berechnung der Abschlussnote erfolgt auf zwei Nachkommastellen genau.

Jeweils am 15.10. des Jahres wird im Internet eine Tabelle mit den ermittelten Grenzwerten veröffentlicht.

Vorzulegende Nachweise:

  1. Antrag auf Rückerstattung
  2. Die Bestätigung über die Zugehörigkeit zu den Besten 10 % wird ggf. vom Studienbüro erstellt/es sind keine weiteren Nachweise vorzulegen.