Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) berechtigt Sie, jeden von Universitäten und Fachhochschulen angebotenen Studiengang zu studieren. Die Grundfälle sind:
- Abschluss der 13. Klasse des Gymnasiums, beim G8 der 12. Klasse
- Abschluss des Abendgymnasiums oder des Kollegs
- Abschluss der 13. Klasse der Berufsoberschule mit zwei Fremdsprachen
- Abschluss der 13. Klasse der Fachoberschule mit zwei Fremdsprachen
- Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs (Bachelor oder Diplom)
- Bestehen der Begabtenprüfung für besonders befähigte Berufstätige
Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 07/2009



