1. Weiterbildungsstudiengänge
Die deutschen Hochschulen haben in den letzten Jahren ihr Angebot an Weiterbildungsstudiengängen stark erweitert. Sie entsprechen damit der Forderung nach "lebenslangem Lernen", welche in der Arbeitswelt immer wieder formuliert wurde. Die Einführung von angelsächsischen Studienabschlüssen (Bachelor/Master) hat diese Entwicklung befördert.
Die Studiengänge lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Weiterbildungsstudiengänge mit akademischem Titel
Wird ein solcher Studiengang erfolgreich abgeschlossen, verleiht die Hochschule einen akademischen Titel, in der Regel einen "Master". Zulassungsvoraussetzung ist immer ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium. Es gibt solche Modelle als konsekutives Vollzeitangebot, für das Studienbeiträge in der für Bachelorstudiengänge üblichen Höhe erhoben werden, oder sie sind als nicht konsekutive berufsbegleitende Teilzeitstudiengänge konzipiert. Für letztere wird regelmäßig eine einschlägige berufliche Tätigkeit (oft zwei Jahre) als Vorbedingung für eine Aufnahme verlangt. Da die Hochschulen hier kostendeckend arbeiten müssen, können die Studiengebühren erheblich sein. - Weiterbildungsstudiengänge ohne akademischem Titel
Der erfolgreiche Abschluss dieser Studiengänge wird mit einem "Zertifikat" (Zeugnis etc.) dokumentiert. Die Teilnahme ist auch ohne abgeschlossenes Hochschulstudium möglich. Oft können auch nur einzelne Module gewählt werden; die Teilnehmer können also ganz zielgerichet ihre Fertigkeiten verbessern. Diese Angebote sind in der Regel immer als gebührenpflichtige Teilzeitstudiengänge konzipiert.
Die Hochschulen definieren für sich, welche Zulassungsvoraussetzungen für ihre Weiterbildungsstudiengänge gelten und welchem Gebührenmodell sie folgen. Wenn Sie sich für ein solches Angebot interessieren, müssen Sie immer mit der Wunschhochschule klären, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Informationen zum Angebot und den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie über den Hochschulkompass auf den WEB-Seiten der Wunschhochschule.
Unsere Weiterbildungsangebote finden Sie über den Link "Studienangebot"
2. Promotion für FH-Absolventen
In Deutschland haben nur die Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen) das Promotionsrecht. Wenn Sie als FH-Absolvent eine Promotion anstreben, brauchen Sie - natürlich neben einem Forschungsprojekt - einen Universitätsprofessor, der Ihr Vorhaben als Doktorvater betreut. Sie müssen ferner die Zulassungsbedingungen erfüllen, die die betreffende Fakultät der Universität in ihren Promotionsordnungen formuliert hat. Diese Bedingungen sind von Universitätsfakultät zu Universitätsfakultät unterschiedlich; Ansprechpartner bei allen Fragen zu einer Promotion ist also die Fakultät Ihrer Wunschuniversität.
- Promotion für FH-Absolventen mit Diplomabschluss
Nach meiner Erfahrung brauchen Sie in der Regel einen sehr guten Abschluss (bis 1,5 Durchschnittsnote), um zu verschieden definierten Promotionseignungsprüfungen zugelassen zu werden. Diese können in der Ableistung von Prüfungen und/oder der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit bestehen. Während zur Zeit für Absolventen technischer Fachhochschulstudiengänge relativ gute Möglichkeiten bestehen, eine Zulassung zu erhalten, ist es für Absolventen wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Fachhochschulstudiengänge eine "Herausforderung", hier erfolgreich zu sein. Einen umfassenden Überblick über die Thematik finden Sie auf den Webseiten der Hochschulrektorenkonferenz - Promotion für FH-Absolventen mit Masterabschluss
Ein Masterabschluss, auch wenn er an einer Fachhochschule erworben wurde, berechtigt formal zur Promotion. Es sind keine weiteren Prüfungen erforderlich. - In Bayern ist seit diesem Jahr die kooperative Promotion möglich, d.h., dass die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gemeinsam ein Promotionsverfahren betreiben können.
Empfehlenswert ist die Zusammenstellung von Ansgar Keller zu den Promotionsmöglichkeiten für FH-Absolventen.
Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 06/2011



