Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Zulassungsbeschränkungen

1. NC-Verfahren an bayerischen Fachhochschulen

Es gibt eine ganze Reihe von Studiengängen, bei denen die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt. Die Anzahl der Studienplätze ist also beschränkt (Numerus clausus = beschränkte Zahl), ihre Vergabe erfolgt im Rahmen des "bayerischen örtlichen Auswahlverfahrens".
Ab dem Jahr 2008 gelten folgende Vergabekriterien: 25% der Plätze werden nach Qualifikation und 10% nach Wartezeit vergeben. Die restlichen 65% der Plätze vergibt die Hochschule im Rahmen einer Hochschulauswahl.

  • Qualifikation: Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung.
  • Wartezeit: Wartezeit wird definiert als die Zeit, die vom Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zur Aufnahme des Studiums verstrichen ist. Studienzeiten an deutschen Hochschulen gelten nicht als Wartezeit!
  • Hochschulauswahl: Die Hochschule kann durch Testverfahren, Bewerbungsgespräche, Berücksichtigung von studiengangspezifischen Berufstätigkeiten u.a., aber unter Einbeziehung der Qualifikation, einen Teil ihrer Studienanfänger auswählen. Die Kandidaten werden zur Auswahl mit besonderem Schreiben eingeladen; die Termine sollten in der Zeit von Mitte Juni bis Ende Juli liegen. Die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg führt bis auf weiteres keine Hochschulauswahl durch. Stattdessen wird für diese Quote als Selektionskriterium ebenfalls die Durchschnittsnote herangezogen.

Was es nicht mehr gibt: Eine Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,1 Punkte pro Wartehalbjahr ist nicht mehr vorgesehen. Dieses Vergabekriterium ist bereits mit der Novellierung der Vergabeverordnung 2002 abgeschafft worden.

Grenzwerte in den NC-Studiengängen an bayerischen Fachhochschulen
Bitte denken Sie daran, dass die Werte schwanken; sie sind abhängig von den Noten und der Wartezeit der Bewerber. Erfahrungsgemäß liegt die Schwankungsbreite bei +/- 0,3 Punkten bzw. 1-2 Wartesemestern.

2. Eignungsfeststellungsverfahren oder Eignungsprüfungen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg

  • Architektur, Media Engineering, Technikjournalismus: Jeder Studienbewerber wird zu einem Eignungstest eingeladen.
  • International Business: Die Auswahl richtet sich nach den Leistungen im Schulabgangszeugnis, Fremdsprachenkenntnissen (Englisch und eine weitere Fremdsprache, für ausländische Bewerber Englisch und Deutsch) und einem auf Englisch abgefassten Motivationsschreiben. Zusätzlich wird auf Einladung ein Eignungstest durchgeführt. Einschlägige berufliche Kenntnisse und Auslandsaufenthalte sind von Vorteil. Bitte denken Sie daran, dass wir ein Betriebswirtschaftsstudium in englischer Sprache und nicht ein Sprachenstudium mit betriebswirtschaftlichen Elementen anbieten. Nutzen Sie die Webseite des IB-Teams für weitergehende Informationen zum Zulassungsverfahren und die vorgefertigten Antragsformulare.
  • Design: Die Eignungsprüfung besteht aus einer Vorauswahl und einer praktischen Prüfung. Sie fertigen eine Mappe mit künstlerischen Arbeiten an, deren Qualität nach Begutachtung durch Professoren der Fakultät darüber entscheidet, ob Sie zur zweitägigen praktischen Prüfung und dem anschließenden Kolloquium zugelassen werden. Hier werden Sie zeichnen müssen.
    Sie sollten auf jeden Fall Ihre Arbeiten im Rahmen einer Mappenberatung mit Professoren der Fakultät besprechen. Termine vergibt das Sekretariat  unter der Telefonnummer 0911/5880-2690 oder -2691. Planen Sie für die Anfertigung der Mappe genügend Zeit ein.

3. Eignungsfeststellungsverfahren/Eignungsprüfung an anderen bayerischen Fachhochschulen

Natürlich gibt es auch an anderen bayerischen Fachhochschulen Studiengänge, für die Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen sind, z.B. an der Hochschule Coburg im Studiengang Innenarchitektur. Modalitäten und Termine finden Sie auf den WEB-Seiten der Hochschulen.

Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 12/2011

 
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