1. Zulassung an bayerischen Fachhochschulen
Wenn Sie an einer bayerischen Fachhochschule studieren wollen, benötigen Sie:
- mindestens die Fachhochschulreife
- Studienberechtigung aufgrund einer beruflichen Vorbildung
- ggf. ein Vorpraktikum. An der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg müssen Sie für die Studiengänge Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Versorgungstechnik Vorpraxis nachweisen.
In einigen Studiengängen müssen Sie zusätzlich erfolgreich an einer Eignungsprüfung oder an einem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen.
Das Verwaltungsverfahren ist an allen bayerischen Fachhochschulen gleich und läuft immer nach folgendem Muster ab:
- Grundsatz: Bewerbung immer nur in dem Jahr, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Ausnahme: "Vorwegzulasser".
- Bewerbung mit Bewerbungsformular bei Ihrer Wunschfachhochschule, sie erfolgt in der Regel online. In Nürnberg ist nur die Online-Bewerbung möglich. Wir versenden über die letzte Option gleichzeitig Informationsmaterial. Wünschen Sie eine Bestätigung über den Eingang, müssen Sie eine adressierte und frankierte Postkarte beifügen, die nach Eingang entsprechend gestempelt zurückgesandt wird.
- Ihre Bewerbung muss u.a. eine beglaubigte Kopie des Hochschulzugangszeugnis enthalten. Soweit andere Unterlagen gefordert werden, ergibt sich das aus dem Bewerbungsformular.
- Bewerbungfristen: 02.05. bis 15.07. für das Wintersemester, für Design bei uns der 15.05.-31.05., für Architektur, Media-Engineering, Technikjournalismus bis 15.6.; und vom 15.11. bis 15.01. für das Sommersemester. Achtung: Erstmals ab dem Sommersemester 2008 werden in einigen Studiengängen auch Anfänger zum Sommersemester aufgenommen. Bei uns handelt es sich um den Studiengang Design, für den Sie sich vom 01.12.-15.12. bewerben müssen. Die Angebote anderer Fachhochschulen bitte über deren Webseiten ermitteln.
- Endtermin für die Nachreichung von Schulzeugnissen ist der 27.07., falls diese erst nach dem 15.06. bzw. 15.7. ausgegeben werden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, ist der erste Werktag nach dem Wochenende der letzte Termin.
- Die Zulassungsbescheide ergehen in der ersten Augusthälfte. Sie informieren auch über den genauen Einschreibtermin.
Einige Sonderregungen:
- Vorwegzulasser: Hierbei handelt es sich um Personen, die einen NC-Studiengang studieren wollen, aber durch den Wehr- oder Ersatzdienst bzw. Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürtigen sonstigen Angehörigens daran gehindert sind, das Studium unverzüglich aufzunehmen. Zu dieser Gruppe gehören auch Bewerber, die ein Verbundstudium aufnehmen wollen. Sie dürfen einen Bewerbungsantrag stellen; werden Sie zugelassen, teilen Sie der Fachhochschule mit, dass Sie aufgrund des Dienstes das Studium in diesem Jahr nicht aufnehmen können. Bewerben Sie sich dann im nächsten Jahr mit Vorlage der alten Zulassung, werden Sie ohne weitere Prüfung und ohne Bezug auf die Auswahlquoten zugelassen. Das gleiche gilt für Verbundstudenten.
- Härtefälle und Nachteilsausgleich: Die bayerischen Fachhochschulen reservieren in NC-Studiengängen 2% der Studienplätze für Bewerber, für die eine Nichtzulassung eine "außergewöhnliche Härte" bedeuten würde. Diese "außergewöhnliche Härte" liegt dann vor, wenn "in der eigenen Person liegende, besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern". Ferner ist bei bestimmten Fällen ein "Nachteilsausgleich" vorgesehen, der zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit führen kann. Weitergehende Erläuterungen und Beispiele für begründete und unbegründete Anträge können Sie dem Informationsblatt über das Zulassungsverfahren entnehmen (s.u.).
Wie Sie sich bei uns bewerben müssen, hat das Studienbüro aufgezeigt.
2. Zulassung an Universitäten und Fachhochschulen in anderen Bundesländern
Es ist nicht möglich, die Zulassungsvoraussetzungen für die deutschen Universitäten und außerbayerischen Fachhochschulen in einigen Sätzen darzulegen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Wunschhochschule. Die Web-Adressen finden Sie über den Hochschulkompass.
Sie sollten u.a. folgendes klären:
- Reicht Ihr Schulabschluss für den gewünschten Studiengang aus?
- Wann kann das Studium aufgenommen werden?
- Existieren Zulassungsbeschränkungen, und wenn ja, welche?
- Handelt es sich z.B. um ein ZVS-Fach, einen Studiengang mit einem landesweiten Auswahlverfahren oder sind Eignungsprüfungen zu absolvieren?
- Welche Termine müssen beachtet werden? Bewerbungen für das Wintersemester sind meist bis zum 15.07., für das Sommersemester oft bis zum 15.01. möglich; ist das Fach zulassungsfrei, wird auch häufig von einer Bewerbung abgesehen und Sie können sich zu festgesetzten Terminen an der Hochschule direkt einschreiben.
Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 06/2011



