Die Prüfungskommission ist schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen
- Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen
- Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfungen sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen
- Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist
- Die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten (zuständig: Prof. Dr. Peter Schlieper), Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen
- Anerkennung von in- und ausländischen Studienleistungen (zuständig: Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer)
- Entscheidung über die Folgen einer versuchten oder begangenen Täuschungshandlung
- Entscheidung in Fragen Abschlussarbeit
- Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen (zuständig für die Entgegennahme der Anträge: Gaby Herbst)
- Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen
- Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen






