...das zweite Semester
1) Rückmeldung und Studienbeitrag
Sie müssen sich innerhalb des vorgesehenen Zeitraums für das Folgesemester zurückmelden. Bitte beachten Sie den Rückmeldezeitraum, der in der Regel zwei bis drei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums liegt.
Die Rückmeldung erfolgt online über das VirtuOhm-Portal i.d.R. durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren oder durch fristgerechte Überweisung.
Ausführliche Informationen zur Rückmeldung etc. finden Sie hier.
2) Wiederholungsprüfungen / verspätete Prüfungsanmeldung
Sofern Sie in einer Klausur/ eines Leistungsnachweises die Note "nicht ausreichend" (="5") erhalten haben, so ist die Klausur/ der Leistungsnachweis grundsätzlich im Folgesemester erneut zu belegen.
Bitte "verschlafen" Sie nicht den Prüfungsanmeldezeitraum (Einen Hinweis finden Sie im Semesterterminplan)! Sofern Sie das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben, können Sie einen Antrag an die Prüfungskommission auf verspätete Prüfungsanmeldung stellen.
Die Anmeldung zur Prüfung ist grundsätzlich verbindlich!
Ein Prüfungsrücktritt ist nur während des angegebenen Zeitraums (Fristen beachten!) möglich. Die Frist finden Sie im Semesterterminplan. Ein späterer Rücktritt ist ausschließlich aus nicht vertretbaren Gründen möglich.
Tipp: Einsicht lohnt sich! Die Termine für die Einsichtnahme finden Sie im virtuOHM.
3) Üben, üben, üben ...
...schadet nie!
4) Praktikum
Zu Beginn des 2. Semesters sollten Sie anfangen, Ihr Praktikum zu planen.
Das Praktikum sollte im 4. Semester abgeleistet werden: Bei den meisten Ausbildungsbetrieben ist es ratsam sich bereits 1 Jahr vor dem Praktikum zu bewerben.
Alle Informationen und weiterführende Links zum Praktikum finden Sie im Praktikantenleitfaden der Fakultät BW.
Hinweis: Ansprechpartner für die Anrechnung von beruflichen Tätigkeiten auf das Praxissemester ist Prof. Dr. Peter Schlieper.
Das Praktikum wird durch die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen abgerundet. Diese Lehrveranstaltungen finden freitags von 8.00 Uhr bis 11.15 Uhr statt. Sie können diese Lehrveranstaltungen alternativ auch im Folgesemester oder als Blockseminar besuchen.
Beachte: Die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen müssen auch von Studierenden im Dualen Studium besucht werden.