Zeitlicher Umfang: 20 Wochen
Zeitliche Lage: 4. bzw. 5. Studiensemester


Zeitlicher Umfang: 20 Wochen
Zeitliche Lage: 4. bzw. 5. Studiensemester
Einführung in Tätigkeit und Arbeitsmethodik des Ingenieurs
anhand eines Projekts aus den Fachgebieten Kommunikations- und Informationstechnik oder Mechatronik/Feinwerktechnik (entsprechend des gewählten Studiengangs).
In signifikanten ingenieurwissenschaftlichen Arbeitsgebieten
der Telekommunikation- und Informationstechnik oder der Mechatronik/Feinwerktechnik soll nach Möglichkeiten nur eine Aufgabenstellung ( Projekt) bearbeitet werden. Das Projekt selbst kann Tätigkeiten umfassen, die in verschiedenen Themenbereichen angesiedelt sind, z.B. kann ein Projekt sowohl aus Hard- als auch aus Softwarearbeiten bestehen.
Folgende Arbeitsgebiete seien beispielhaft genannt: Produktentwicklung (Konstruktion, Hardware und/oder Software), Projektierung, Inbetriebsetzung, Service, Qualitätssicherung
Fähigkeit zum sachkundigen und selbständigen Durchdenken von Vorgängen im Betrieb mit dem weiteren Ziel, Entscheidungen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte treffen zu können.
Erfahrungsaustausch, Anleitung und Beratung, Vertiefung und Sicherung der Erkenntnisse, insbesondere durch Kurzreferate der Studenten über ihre praktische Arbeit, durch Fragestellung und Diskussion, durch Aufgabenstellung und Erläuterung.
Das Praxisseminar wird in kleinen Gruppen durchgeführt; es besteht Anwesenheitspflicht. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Ein oder mehrere Referate von mindestens 20 Minuten Dauer.· Erstellung eines Organisationsberichts und einer Projektdokumentation von mindestens 3, bzw. 20 Seiten Umfang. Weitere Regelungen sind in einem Merkblatt vom Studienbüro festgelegt.
Die Details sind mit dem Betreuer des Praxisseminars abzusprechen.
nach Studienplan für den 2. Studienabschnitt (Seite 3) bzw. den Fächerbeschreibungen (Seite 12).
Studierende, die das Praktikum im Ausland ableisten, können sich auf Antrag von der Anwesenheitspflicht im Praxisseminar befreien lassen. Verpflichtend bleibt jedoch ein Referat von mindestens 20 Minuten Dauer in einem Praxisseminar des Folgesemesters sowie die Erstellung des Organisationsberichts und der Projektdokumentation. Weiterhin sind die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und ihre Leistungsnachweise nachzuholen. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt vom Studienbüro festgelegt.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine vorangegangene berufliche Tätigkeit auf Antrag ganz oder teilweise auf das praktische Studiensemester angerechnet werden, wenn diese Tätigkeiten den Ausbildungszielen und -inhalten entspricht. Die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungskommission In jedem Fall sind die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und ihre Leitungsnachweise zu absolvieren.
Die anerkennung muss im 1. Studiensemester beantragt werden. Nähere Auskünfte über die Anerkennung gibt der Praxisbeauftragte.