Zweck und Verfahren zur Durchführung und Themenvergabe
Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein Problem aus seinem Studiengang selbständig auf wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Grundlage zu bearbeiten.
Die Masterarbeit wird von dem von der Prüfungskommission bestellten Aufgabensteller ausgegeben und von ihm oder einem anderen Prüfer betreut.
Das Thema muss so beschaffen sein, dass es im Rahmen der vorhandenen Ausstattung der Hochschule bearbeitet werden kann.
Die Masterarbeit darf mit Zustimmung der Prüfungskommission in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule ausgeführt werden, wenn sie dort durch einen Prüfer der Hochschule ausreichend betreut werden kann. Der Kandidat kann im Rahmen der Pflicht- und Wahlpflichtfächer seines Studienganges Themenwünsche äußern.
Ausgabe des Themas
Der Aufgabensteller teilt das Thema zu. Die Ausgabe des Themas ist mittels Formblatt durch den Aufgabensteller dem Prüfungsamt mitzuteilen.
Das Formblatt hat mindestens zu enthalten: Namen des Diplomanden, des Aufgabenstellers und des Zweitzensors sowie deren Unterschriften, Thema der Masterarbeit, Tag der Ausgabe des Themas und Abgabetermin.
Ein Student soll frühestens zu Beginn seines 7. Fachsemesters, spätestens aber im 8. Fachsemester das Thema für seine Masterarbeit erhalten.
Ein Thema kann zur gleichzeitigen gemeinsamen Bearbeitung auch an mehrere Kandidaten ausgegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die individuelle Leistung eines jeden Kandidaten für sich erkennbar ist und als Einzelleistung getrennt bewertet werden kann.
Jeder Kandidat muss den von ihm erstellten Teil der Arbeit kennzeichnen und hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Abgabe
Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit muss dem Umfang des Themas angemessen sein; sie darf 5 Monate nicht überschreiten.
Das Thema muss so beschaffen sein, dass die Masterarbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertiggestellt werden kann.
Bewertung
Eine Masterarbeit wird mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn sie nicht fristgerecht abgeliefert wird.


