Die besondere Fürsorge- und Förderungspflicht des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) verpflichtet die Hochschule als öffentlichen Arbeitgeber, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und vor allem die Beschäftigungsquote von schwerbehinderter Menschen zu erfüllen. Im Rahmen dieser Verpflichtung erfüllt die Schwerbehindertenvertretung folgende Aufgaben
- Eingliederung schwerbehinderter Menschen insbesondere durch Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Berufungsverfahren und Stellenausschreibungen.
- Interessenvertretung Schwerbehinderter in der Hochschule, insbesondere durch Prüfung, ob Gesetze, Tarifverträge eingehalten werden.
- Präventive und unterstützende Maßnahmen.
- Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen.
- Hilfe bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung bei den zuständigen Behörden.
Kontakt
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Werner Fleischmann
Telefon: 0911/5880-4250
Telefax: 0911/5880-8250
E-Mail: werner.fleischmann@ohm-hochschule.de
Gebäude R, Zimmer R 103
Stellvertreterin
Alexandra Bohle
Telefon: 0911/5580-4089
Telefax. 0911/5880-8089
E-Mail: alexandra.bohle@ohm-hochschule.de
Gebäude K, Zimmer W6 1.2



