1. Es gibt drei Kategorien von Veranstaltungen:
- Pflichtfortbildungen
- Kontingentfortbildungen
- Freizeitfortbildungen
2. Der Vorgesetzte kann den/die Mitarbeiter/-in verpflichten, bestimmte Schulungsveranstaltungen wahrzunehmen (Pflichtfortbildung).
3. Jede/r Mitarbeiter/-in kann an freiwilligen, arbeitsplatzbezogenen Fortbildungen bis zu einem Gesamtumfang von einer Arbeitswoche pro Jahr teilnehmen (Kontingentfortbildung). Z.B. bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden heisst das, dass Kontingent beträgt 40 Fortbildungsstunden pro Jahr. Pflichtfortbildungen sind hiervon ausgenommen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Kontingents obliegt dem Vorgesetzten.
4. Darüber hinaus können weitere Veranstaltungen in der Freizeit besucht werden (Freizeitfortbildung).
Findet der Kurs in der eigentlichen Arbeitszeit des Teilnehmers statt, kann dieser aufgrund der flexiblen Arbeitszeitregelung durch Ausstempeln während dieser Zeit wahrgenommen werden. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes muss für eine entsprechende Vertretung gesorgt sein. Die Zustimmung des Vorgesetzten ist die Voraussetzung für eine Unterbrechung der Arbeitszeit.
5. Der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen ist kostenlos (auch für Teilnehmer der anderen Hochschulen).
(Ausnahmen für Teilnehmer anderer Hochschulen gelten bei den Sprachkursen. Hier sind die Vereinbarungen des Language Centers zu beachten.)
Fallen bei Pflichtfortbildungen (siehe Punkt 2) Kosten für Lehrmaterial an, können diese aus dem Budget der jeweiligen Organisationseinheit getragen werden. Auslagen, die im Rahmen der Kontingent- (siehe Punkt 3) oder Freizeitveranstaltungen (siehe Punkt 4) anfallen, sind vom Teilnhemer zu übernehmen.
6. Da die Teilnehmerzahl z.T. begrenzt ist, erfolgt die Belegung der Kurse in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
7. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (mit Unterschrift des Vorgesetzten) ist an die Interne Fortbildung weiterzuleiten (siehe Kontakt). Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Darüber hinaus erhalten Sie kurz vor Kursbeginn eine Kursbestätigung bzw. Kursabsage.
8. Anmeldebestätigungen und weitere Informationen zur Kursorganisation erhalten Sie in der Regel per Email zugestellt. Bitte geben Sie deshalb mit der Anmeldung Ihre persönliche Email-Adresse bekannt.
9. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Freiberg (NST.-4854)




