Nach Art. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes vermitteln die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch anwendungsbezogene Lehre eine Bildung, die zu selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Methoden und künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt. Im Rahmen der vorhandenen Ausstattung können an Fachhochschulen anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden, wenn dafür überwiegend Drittmittel zur Verfügung stehen.

Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg
