Willkommen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg
Fakultät Elektrotechnik Feinwerktechnik Informationstechnik

Wie viel kostet das Studium?

Foto vom Studienbürogebäude

Seit dem Sommersemester 2007 müssen alle beitragspflichtigen Studierenden, die ein Bachelor- oder ein konsekutives Master-Studium absolvieren, Studienbeiträge zahlen.
Diese betragen 500 Euro pro Semester. Dazu kommt der Beitrag für das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg in Höhe von 42 € pro Semester.

Insgesamt sind also pro Semester folgende Beiträge zu bezahlen:

 

Studienbeitrag:                         500,--€
Studentenwerksbeitrag:           42,-- €

Die Beiträge müssen bis zu dem Termin überwiessen werden, der im Zulassungsbescheid genannt ist.

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht Beitragsbefreiungen vor beispielsweise für Studierende im Urlaubs- und Praxissemester sowie für Studierende, die ein Kind bis zehn Jahre pflegen und erziehen. Bei Erstsemestern und Hochschulwechslern ist die Befreiung vom Studienbeitrag grundsätzlich nur per Rückerstattung möglich. D. h. diese müssen zunächst den Studienbeitrag bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin bezahlen und bekommen ihn im Falle einer Befreiung wieder erstattet.

Mehr Informationen zur Beitragsbefreihung ehalten Sie hier

Studiendarlehen

Zur Finanzierung der Studienbeiträge können die Studierenden über die LfA Förderbank Bayern ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen.

Daneben werden bundesweit zahlreiche Studiendarlehen angeboten. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat eine Übersicht und Bewertung der Angebote erstellt: Vergleich von Studiendarlehen (pdf)

Folgende Studierende der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg sind darlehensberechtigt:

  • Deutsche und ihre Familienangehörigen
  • EU- und sonstige EWR-Bürger sowie ihre Familienangehörigen
  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben)
  • Ausländer die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind
  • heimatlose Ausländer
  • neu ab 01.10.07: andere Ausländer oder Staatenlose, deren Berechtigung zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit von der für die Ausführung des BAföG zuständigen Stelle dem Grund nach festgestellt worden ist.

Es wird elternunabhängig, ohne Sicherheitsleistungen und ohne Bonitätsprüfung gewährt. 

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen kann für ein Erststudium in Anspruch genommen werden. Außerdem für ein sich daran anschließendes konsekutives oder nicht-konsekutives Masterstudium. Für ein weiterbildendes Masterstudium oder ein Zweitstudium kann es nicht beantragt werden.

Genauere Informationen zum Studienbeitragsdarlehen, zu den Fristen und zum Antrag finden Sie hier

 

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