Den Gewinnerfilm vom ERASMUS-Kurzfilmwettbewerb 2011 können Sie sich hier anschauen: ERASMUS-Kurzfilm
Das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) der Europäischen Kommission läuft von 2007 bis 2013 und ist mit einem Budget von knapp sieben Milliarden Euro ausgestattet. Es umfasst die Teilprogramme: Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung)
Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html
sowie auf den Internetseiten des DAAD: www.eu.daad.de/llp
1) Das ERASMUS Programm
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende
- Auslandspraktikum für Studierende
- Gastdozenturen
- Mobilität von Personal
Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
a) Allgemeine Teilnahme- und Förderbedingungen
Hochschuleinrichtungen, die sich an ERASMUS-Aktivitäten beteiligen möchten, müssen über eine ERASMUS Hochschulcharta verfügen. Mit der Charta soll die Programmqualität durch bestimmte Grundprinzipien gewährleistet werden.
Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.
In der EUC-Übersicht des DAAD finden Sie die EUC der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg.
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
b) Sonderförderungen
Studierende mit Behinderungen können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken)
Weitere Informationen zurm Thema 'Auslandsmobilität mit Behinderung' finden Sie unter: http://www.eu.daad.de/eu/llp/auslandsmobilitaet/17028.html
2) ERASMUS - Outgoings
Das Herzstück des ERASMUS Programms - der studienbezogene Auslandsaufenthalt - ermöglicht Studierenden ein Studium und/oder Praktikum von 3 bis 12 Monaten in einem der teilnehmenden Länder.
a) Das ERASMUS-Auslandsstudium
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
Alle Studierenden (Vollzeit) der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr, die an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen ihr Auslandsstudium absolvieren möchten.
Wie lang kann ein Ohm-Studierender ins EU-Ausland an eine ERASMUS-Partnerhochschule gehen?
Ohm-Studierende können zwischen 3 und 12 Monaten oder mindestens ein volles akademisches Trimester ins Ausland gehen.
Welche Leistungen bietet das ERASMUS-Programm für Ohm-Studierende?
- Mobilitätszuschuss bis 250 Euro pro Fördermonat
- Befreiung von Studiengebühren am Ohm und an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Was Sie als ERASMUS-Student/in weiterhin erwarten dürfen bzw. was von Ihnen erwarten wird, entnehmen Sie bitte der ERASMUS Studentencharta.
Wie bewirbt man sich für das ERASMUS-Auslandsstudium?
Interessierte Studierende wenden sich bitte zunächst ans International Office/Frau Colak.
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten informieren, wie man im Ausland studieren kann und welche Modalitäten es gibt, um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten.
Unser hochschulinternes Bewerbungsformular finden Sie hier.
Auswahlkriterien zur Vergabe eines ERASMUS-Studienplatzes richten sich u.a. nach Motivation, Sprachkenntnissen und Studienleistungen der Bewerber/innen.
b) Das ERASMUS-Auslandspraktikum
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln.
Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Monatlicher Zuschuss von maximal 300 Euro
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Bei Fragen rund um das ERASMUS-Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte an:
Frau Zehetbauer
Wo finde ich weitere Informationen zum ERASMUS-Auslandsstudium und -praktikum?
Auf der Internetseite http://eu-community.daad.de der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD finden Sie Informationen rund um das Thema Praktikum und Studium in Europa.
c) Vorbereitende Sprachkurse (EILC)
Wer erfolgreich im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung.
Das ERASMUS-Programm bietet (nur) ERASMUS-Studierenden zwei- bis sechswöchige Intensivsprachkurse (EILC) direkt im Gastland an. Hierfür können sie eine zusätzliche ERASMUS-Förderung erhalten.
Die ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) bereiten die ERASMUS-Studierenden in seltener gesprochenen und unterrichteten Sprachen auf ihren Auslandsaufenthalt vor. Sie finden unmittelbar vor dem ERASMUS-Aufenthalt statt und werden in 26 Ländern der EU angeboten:
- Belgien (Niederländisch in der flämischen Gemeinschaft),
- Bulgarien (Bulgarisch),
- Dänemark (Dänisch),
- Estland (Estnisch),
- Finnland (Finnisch und Schwedisch),
- Griechenland (Griechisch),
- Island (Isländisch),
- Italien (Italienisch),
- Kroatien (Kroatisch),
- Lettland (Lettisch),
- Litauen (Litauisch),
- Malta (Maltesisch),
- Niederlande (Niederländisch),
- Norwegen (Norwegisch),
- Polen (Polnisch),
- Portugal (Portugiesisch),
- Rumänien (Rumänisch),
- Schweden (Schwedisch),
- Schweiz (Italienisch),
- Slowakei (Slowakisch),
- Slowenien (Slowenisch),
- Spanien (Baskisch, Galizisch, Katalanisch und Valenzianisch),
- Tschechische Republik (Tschechisch),
- Türkei (Türkisch),
- Ungarn (Ungarisch),
- Zypern (Griechisch).
In den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch werden keine Kurse angeboten.
Die von der EU festgelegten Förderkriterien für EILC-Kurse sind abrufbar unter: www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm
Informationen zu den Kursanbietern aller Länder sind abrufbar unter:
www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc1300_en.htm
Information und Bewerbung
Zu den EILC-Sprachkursen berät Sie das International Office.
3) ERASMUS Lehrendenmobilität
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Wie bewirbt man sich?
Interessierte Lehrkräfte wenden sich bitte ans International Office/Frau Colak.
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim
Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyalle 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228/882-578
Fax: +49 (0)228/882-555
Email: eu-programme@daad.de
www.eu.daad.de




