Prüfungen
Die Art der Prüfungen am Ende eines praktischen Studiensemesters ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
Die Zulassung zu diesen Prüfungen setzt voraus, dass
- der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung bis zum Prüfungstermin abgeleistet ist,
- dem Studienbüro ein gültiger, mit Zustimmungsvermerk versehener Ausbildungsvertrag vorliegt und
- die Meldung zur Prüfung (Prüfungsanmeldung) fristgerecht erfolgt,
- die Praktikumsberichte - soweit sie als Zulassungsvoraussetzungen gelten - fristgerecht abgegeben werden.
Berichte
Während des praktischen Studiensemesters haben Sie über Ihre Tätigkeit bei der Ausbildungsstelle Berichte zu erstellen. Richtlinien über Inhalt, Umfang und Gestaltung usw. finden Sie hier. Die Berichte sind zu den festgesetzten Terminen bei Ihrem Praktikantenbetreuer oder Ihrer Praktikantenbetreuerin abzugeben.
Zeugnis
Den Zeugnisvordruck, in dem Ihre Ausbildungsstelle die Ableistung des praktischen Studiensemesters bescheinigt und Ihre Fehlzeiten ausweist, geben Sie bitte nach Beendigung Ihrer praktischen Tätigkeit - von der Ausbildungsstelle unterschrieben - im Studienbüro ab.
Bescheinigung über das erfolgreich abgeleistete praktische Studiensemester
Sind die Prüfungen bestanden, die Berichte anerkannt und die erfolgreich abgeleistete praktische Ausbildung per Zeugnis bestätigt, erhalten Sie (ohne Antrag) eine Bescheinigung über jedes abgeschlossene praktische Studiensemester.
Die Bescheinigung wird in Ihrer Studentenakte aufbewahrt und Ihnen i. d. R. nach Abschluss Ihres Studiums (auf Verlangen auch früher) vom Studienbüro ausgehändigt.

