Wahl der Ausbildungsstelle
Die praktische Ausbildung sollte bei einer Ausbildungsstelle abgeleistet werden. Eine Aufteilung auf verschiedene Ausbildungsplätze ist in Ausnahmefällen (z. B. wenn eine Firma die im Ausbildungsplan vorgeschriebenen Tätigkeiten nicht vollständig vermitteln kann) möglich.
Die Bewerbung
bei der in Frage kommenden Ausbildungsstelle erfolgt schriftlich unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, unterstützt Sie der Praktikantenbetreuer oder die Praktikantenbetreuerin Ihres Studienganges bei der Suche nach einer geeigneten Stelle.
Meldung der Ausbildungsstelle
Wenn Sie eine Ausbildungsstelle in Aussicht haben, die nicht in unserem Verzeichnis aufgeführt ist, legen Sie bitte den von der Ausbildungsstelle ausgefüllten Meldebogen rechtzeitig vor Vertragsabschluss Ihrem zuständigen Praxisbeauftragten zur Genehmigung vor.
Nach Vertragsabschluss
legen Sie den ausgefüllten Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung dem Studienbüro zur sachlichen Zustimmung vor.
Befreiung vom Studienbeitrag
Wenn Sie im Sommersemester in ein praktisches Studiensemester eintreten wollen, sollten Sie den Ausbildungsvertrag spätestens bis Mitte Februar, im Wintersemester spätestens bis Anfang September, im Studienbüro einreichen.

