Während des praktischen Studiensemesters bleiben Sie Mitglied der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg mit allen Rechten und Pflichten.
Arbeitszeit
Sie müssen sich jedoch nach der üblichen Arbeitszeit Ihrer Ausbildungsstelle richten und die für Ihren Arbeitsplatz geltenden Arbeitsordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw. beachten.
Urlaubsanspruch
Während der praktischen Ausbildung haben Sie keinen Urlaubsanspruch. Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen, einzige Ausnahme ist die Einberufung zu einer Truppenwehrübung.
Entgelt
Alle Ausbildungsstellen (auch staatliche) bezahlen inzwischen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Vergütung während der praktischen Tätigkeit. Die Höhe der Ausbildungsvergütung sollte im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Vergütungen werden auf Ihre Ausbildungsförderung nach BAföG – die Sie auch während des praktischen Studiensemesters erhalten – angerechnet.
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungsgesellschaften setzen die praktische Ausbildung während des Studiums einer beruflichen Tätigkeit gleich. Für Schäden, die z. B. an Geräten verursacht werden, müssen Sie grundsätzlich selbst aufkommen. Die übliche Privathaftpflichtversicherung tritt hier nicht ein!
Es wird deshalb dringend empfohlen, vor Ableistung eines praktischen Studiensemesters eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen (Merkblatt - Antrag).
Krankenversicherung
Während der Ableistung des praktischen Studiensemesters ändert sich an der studentischen Krankenversicherung nichts.
Unfallversicherung
Gegen Arbeitsunfälle sind Sie bei der für Ihre Ausbildungsstelle zuständigen Berufsgenossenschaft versichert (Merkblatt).

