Tag, Zeit und Ort der Prüfung
werden im Prüfungsplan bekannt gegeben, der hochschulöffentlich aushängt. Evtl. Änderung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Zur Teilnahme an einer Prüfung
müssen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den Studierendenausweis vorlegen. Den Anweisungen der Prüfungsaufsicht müssen Sie Folge leisten.
Hilfsmittel
dürfen Sie verwenden, wenn sie der oder die verantwortliche Prüfer/in ausdrücklich freigegeben hat, bzw. wenn diese im Prüfungsplan (Aushang) freigegeben wurden.
Mobiltelefone
Das Mitführen im Prüfungslokal gilt als versuchte Täuschungshandlung. Die Konsequenzen erfahren Sie in § 6 RaPO.
Rücktritt
ist unter den Voraussetzungen des § 9 RaPO möglich, soweit die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend gemacht wird.
Merkblatt
für Prüfer und Prüferinnen über die Durchführung von schriftlichen Prüfungen

