erfolgt während des Anmeldezeitraumes ausschließlich ohnline über das Internetportal (Virtuohm) der Hochschule.
Die Prüfungsanmeldung ist immer Ende April bis Anfang Mai (Sommersemester) und Ende Oktober bis Anfang November (Wintersemester). Die genauen Anmeldetermine werden rechtzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Bachelor-, Master- und Diplomprüfung sowie zu den Prüfungen der praktischen Studiensemester ist die fristgerechte Anmeldung (§§ 16 und 39 RaPO, § 6 APO).
Sollten Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraumes von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr an die Hotline des Rechenzentrums (RZ-Hotline@ohm-hochschule.de, Tel. 5880-4848). Erst wenn die RZ-Hotline nicht helfen kann, wenden Sie sich bitte an die zuständigen MitarbeiterInnen des Studienbüros (dann aber unbedingt!).
Nach erfolgter Anmeldung können Sie über das Menü einen Beleg erzeugen und ausdrucken. Eine vorläufige Anmeldebestätigung erfolgt durch das System direkt nach der Anmeldung an Ihre HS-E-Mail-Adresse. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldung erhalten Sie über das Rechenzentrum erneut eine E-Mail über die angemeldeten Prüfungen. Bitte prüfen sie diese Anmeldungen sofort, damit eventuelle Änderungen noch im Studienbüro beantragt werden können!
Als verbindlich gelten nur die durch hochschulöffentliche Bekanntmachung
(= Aushang) bekannt gemachten Prüfungsanmeldungen. Die Anmeldebestätigung durch das System an Ihre FH-E-Mail-Adresse ist nicht verbindlich. Sehen Sie also auch unbedingt die Aushänge an!
Antrag auf Nachteilsausgleich:
Ein Nachteilsausgleich ist gemäß § 5 Abs. 2 RaPO schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Müssen Sie Wiederholungsprüfungen ablegen, werden Sie hierfür nicht automatisch angemeldet. Wenn Sie Prüfungsfristen nicht einhalten können, müssen Sie im Studienbüro einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Gewährung von Nachfristen
Letzter Antragstermin (Eingang beim Studienbüro der Hochschule) ist der jeweilige Prüfungstermin der Prüfungsleistung. Unberührt hiervon sind Anträge auf Gewährung einer Nachfrist für die Bearbeitung von Prüfungstudienarbeiten und/oder Abschlussarbeiten spätestens bis zwie Wochen vor Ende des jeweiligen Abgabetermins beim Studienbüro einzureichen. Die Anmeldung wird nach Genehmigung der Fristverlängerung durch die Prüfungskommission dann von den MitarbeiterInnen des Studienbüros gelöscht. Eine Abmeldung in PAPI ist nicht möglich!
Im Falle der Prüfungsunfähigkeit wegen Erkrankung muss der Antrag auf Gewährung einer Nachfrist
- bei Prüfungen unverzüglich nach dem versäumten Prüfungstermin
- bei einer Prüfungs- oder Abschlussarbeit - soweit möglich unverzüglich vor dem Abgabetermin oder spätestensunverzüglich nach dem versäumten Abgabetermin
beim Studienbüro eingehen.
Ablegung von allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern und Fächer des Language-Centers
Schreiben Sie sich für AW-Fächer oder Fächer des Language-Centers ein, werden Sie automatisch für die Prüfungen hierzu angemeldet. Diese Anmeldungen können von Ihnen selbst in PAPI gelöscht werden, sofern Sie die Prüfung nicht absolvieren möchten.

