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Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg

Bildungsvoraussetzungen

Kulturhoheit der Länder/Schullaufbahnberatung in Bayern

In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den 16 Bundesländern. Damit regeln auch die Länder, welche Schulbildung für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule erforderlich ist. Deren Hochschulgesetze treffen oft unterschiedliche Regelungen zum Hochschulzugang. Deshalb beziehen sich die folgenden Ausführungen, soweit nichts anderes gesagt wird, auf Bayern. Im Freistaat finden sich die Regelungen in der "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaats Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen".
Tipp: Sie können sich diese Vielfalt zunutze machen. Es kann sein, dass mit Ihrer Vorbildung der Hochschulzugang in einem Bundesland nicht, in einem anderen aber sehr wohl möglich sein kann. Auskünfte für die bestehenden Regeln erteilen die Wissenschaftsministerien der Länder und die Studienberatungen der Hochschulen.

Die Schullaufbahnberatung in Bayern leistet die staatliche Schulberatung. Auf den Webseiten des Kultusministeriums finden Sie eine graphische Darstellung zu Schulen und Abschlüssen in Bayern.

Die Wege, auf denen eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann, sind hier nicht erschöpfend dargestellt. Es werden nur die am weitesten verbreiteten aufgezeigt. Wir empfehlen dringend, sich bei Unklarheiten beraten zu lassen!

Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 03/2012

 
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