Fach- und Hochschulwechsel sind im Laufe eines Studentenlebens nichts Ungewöhnliches. Die Entscheidung für einen Wechsel des Studienfachs kann z.B. auf Neigungsänderungen, einer anderen beruflichen Zielsetzung oder auch durch Misserfolge in den Prüfungen zurückzuführen sein. Eine andere Hochschule mag durch ein besonderes Studienangebot attraktiv sein, oder man möchte einmal die Reize einer neuen Stadt kennenlernen. Wenn Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, müssen Sie zwei Dinge wissen:
- Wie sind die Bewerbungsmodalitäten der aufnehmenden Hochschule?
- In welchem Umfang können Prüfungsleistungen und Fachsemester angerechnet werden?
Ansprechpartner in Fragen der Studienplatzvergabe ist das Immatrikulationsamt. Die Einzelheiten zum Verwaltungsverfahren finden Sie auf den WEB-Seiten der Hochschulen. Ist ein Fachwechsel nur als Notlösung für den Fall gedacht, falls Sie in Ihrem Studiengang endgültig Prüfungen nicht bestehen sollten, müssen Sie Dinge wie Bewerbungstermine, Anträge, beizufügende Unterlagen etc. beachten, isb. dann, wenn Prüfungsergebnisse erst nach dem Bewerbungstermin der aufnehmenden Hochschule vorliegen! Also: In diesem Fall prophylaktisch bewerben!
Über die Anrechnung von Prüfungsleistungen entscheiden Professoren des Fachs/der Fakultät, in dem Sie eine Aufnahme anstreben. Sie ist dann möglich, wenn Prüfungsleistungen "gleichwertig" sind. Lassen Sie sich an Ihrer Wunschhochschule die zuständigen Professoren von den Fakultätssekretariaten nennen. An unserer Hochschule erteilen die Studienfachberater hierzu Auskünfte, die Sie unter dem Punkt "Ansprechpartner" bei den Studienganginformationen ermitteln können.
Wechsel in das erste Semester eines Studiengangs der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Studienbeginn: Nur Wintersemester, bei Design auch Sommersemester. Es gelten dieselben Vorschriften, die bereits unter dem Punkt Zulassungsverfahren erläutert worden sind.
Haben Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach beworben und kommen Sie nicht zum Zuge, ist über eine Bewerbung ein Zugang in ein zulassungsfreies Fach möglich. Falls erforderlich, muss aber das Vorpraktikum bis zur Einschreibung nachgewiesen werden. Zuständig für eine solche Bewerbung ist das Studienbüro.
Wechsel in ein höheres Semester eines Studiengangs der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester. Bitte beachten Sie die Vorschriften zum Zulassungsverfahren und stellen Sie ferner einen formlosen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Die entsprechenden Nachweise (Notenbogen, Scheine u.a.) reichen Sie in beglaubigter Kopie mit ein. In den zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie Prüfungsleistungen mitbringen, die eine Einstufung min. ins zweite Semester ermöglichen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge:
NC-Fächer
- Betriebswirtschaft: 30 Leistungspunkte; Überblick über Anrechnung von Prüfungsleistung von der FAU Erlangen-Nürnberg und aus beruflichen Fortbildungsprüfungen
- Informatik: 38 Leistungspunkte des 1. Studienabschnitts
- Medieninformatik: wie Informatik
- Wirtschaftsinformatik: wie Informatik
- Soziale Arbeit: Ab 45 Leistungspunkte für einen Wechsel in das 3. oder folgende Semester. Im - seltenen - Ausnahmefall ist auch ein Wechsel in das 2 Semester möglich, wenn mind. 15 Leistungspunkte nachgewiesen werden können. In jedem Fall ist aber Rücksprache mit der Vorsitzenden der Prüfungskommission, Frau Prof. Langen, zu halten.
- Maschinenbau: 30 Leistungspunkte des 1. Studienabschnitts
Fächer mit Eignungsfeststellungsverfahren/Eignungsprüfung
- Architektur, Design, International Business: Die Einstufung in ein höheres Semester erfolgt hier im Unterschied zu den NC-Fächern nicht nach bestimmten Vorgaben, sondern ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Entscheidung über den Umfang der Prüfungsanerkennung trifft bei uns die jeweilige Prüfungskommission der Fakultät. Eine fundierte Einschätzung, inwieweit Ihre Leistungen angerechnet werden können, erhalten Sie von unseren Studienfachberatern.
Verfasst: Marko Artz
Aktualisiert: 03/2012



